Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Warzenharry:
--- Zitat von: flip am 16.04.2024 12:59 ---Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.
Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.
--- End quote ---
Einspruch!!
Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin bestand und kann auch nicht nachträglich zurückgenommen werden.
Für 2021-Jetzt ist auch ohne Einspruch ein Anspruch enstanden.
PolareuD:
Ich vermute, dass werden letztendlich die Gerichte entscheiden, ob das Rundschreiben irgendeine Rechtswirkung entfaltet.
Warzenharry:
Was verursacht deine Zweifel?
DIeses Rundschreiben suggeriert allen Beamten, dass es nicht nötig ist einen Einspruch einzulegen. Wie will man später bitte begründen, dass der "Unwissende" ohne Rechtsstudium und Kenntins hätte erkennen müssen, das er lieber doch Einspruch einlegt?
PolareuD:
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
flip:
--- Zitat von: PolareuD am 16.04.2024 15:22 ---Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
--- End quote ---
Zudem ist in besagtem Rundschreiben ( RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6) keine Zusage auf Nachzahlung enthalten.
@Warzenharry Welchen Anspruch erkennst du in dem Rundschreiben?
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