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Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?

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PolareuD:
Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.

Ozymandias:
Nach meiner Einschätzung und "Gefühl" müsste man die Zuschläge für Kinder wieder verringern und die gesamte Besoldungstabelle stattdessen, um ca. 8-12% (oder auch 10-15%) erhöhen um wieder auf ein halbwegs verfassungsgemäßes Gefüge zu kommen. Unabhängig von Tarifrunden.

Diesen Vorschlag hat z.B. Hessen mit 2*3% gemacht und auch der DRB BW schlägt eine solche Vorgehensweise vor. 
Wäre auch halbwegs bezahlbar. Rein rechnerisch könnte das BVerfG nach Berechnungen von Swen oder Stuttmann auch noch viel härter urteilen. Die Tabelle war auch schon vor dem 10% Reallohnverlust aus 2021-2023 deutlich verfassungswidrig.

AVP:

--- Zitat von: Blablublu am 25.01.2024 16:15 ---
--- Zitat von: AVP am 25.01.2024 16:00 ---
--- Zitat von: Blablublu am 25.01.2024 09:04 ---Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

--- End quote ---

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

--- End quote ---

Ja für 10 Monate, dann sieht die Tabelle wieder so aus. Davon abgesehen interessiert ein das Endgehalt wegen der Pension. Wenn ich Zuschläge für drei Kinder einrechne ist sogar das Saarland vorm Bund...

--- End quote ---

In 10 Monaten steht der TVÖD kurz vor der nächsten Verhandlung, die Länder aber erst kurz vor ihren +200€. Auf die 5,5% warten sie dann noch bis Februar 25 (analog TV-L) während es beim TVÖD und Bund ggf. schon die nächste Erhöhung gibt.

Klar mit 3 Kindern zahlt ua. das Saarland aufgrund der hohen Zuschläge noch besser (ab März auch deutlich nicht mehr), aber 3 Kinder ist eher die Ausnahme (alle auch gleichzeitig im Familienzuschlag ist zudem zeitlich begrenzt) und Länder wie Niedersachsen und Meck Pom, die ähnlich schlecht wie das Saarland besolden, zahlen auch nur wenig fürs 3 Kind.

Mit vielen Kindern lohnt sich in hoher Mietstufe insbesondere NRW und unabhängig der Mietstufe Thüringen. Aber wie viele Jahre hat man 3 Kinder im Zuschlag? 15? Haut es das über die gesamte Dienstzeit + Versorgung raus?

Blablublu:
Es wird aber auch im Januar 2025 keine Erhöhung beim Bund geben, sondern irgendwann 26. Also der Bund ist jetzt nicht der Geile Hecht im Teich... Ganz im Gegenteil ehr billiges Mittelfeld

Rollo83:
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

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