Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Rollo83:
--- Zitat von: Bastel am 26.01.2024 14:03 ---
--- Zitat von: AVP am 26.01.2024 13:53 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 26.01.2024 13:42 ---Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.
Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.
--- End quote ---
4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.
Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.
Niedersachsen Studienrat
2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8
Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren
--- End quote ---
Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.
--- End quote ---
Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.
Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.
Organisator:
--- Zitat von: Rollo83 am 26.01.2024 14:39 ---
--- Zitat von: Bastel am 26.01.2024 14:03 ---
--- Zitat von: AVP am 26.01.2024 13:53 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 26.01.2024 13:42 ---Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.
Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.
--- End quote ---
4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.
Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.
Niedersachsen Studienrat
2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8
Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren
--- End quote ---
Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.
--- End quote ---
Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.
Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.
--- End quote ---
der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.
AVP:
--- Zitat von: Organisator am 26.01.2024 15:09 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 26.01.2024 14:39 ---
--- Zitat von: Bastel am 26.01.2024 14:03 ---
--- Zitat von: AVP am 26.01.2024 13:53 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 26.01.2024 13:42 ---Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.
Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.
--- End quote ---
4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.
Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.
Niedersachsen Studienrat
2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8
Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren
--- End quote ---
Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.
--- End quote ---
Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.
Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.
--- End quote ---
der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.
--- End quote ---
Klar aber selbst ohne TG ist es ja mehr mit der Heilfürsorge. Selbst ein Richter hätte ohne Heilfürsorge gleiches Baujahr weniger
Netto: 4319 (-300€ PKV)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=R_1&s=6&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
Da kann man sich als Polizist oder Soldat ohne Abi und Studium mit 3 Tagen HO wohl kaum beschweren, extrem steile Karriere monetär. Respekt!
Max:
--- Zitat von: PolareuD am 25.01.2024 16:42 ---Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!
Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo
A13 = A3.
Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.
Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo
A15 = A6.
Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
--- End quote ---
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte, dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können, zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien, hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen ;D
Bastel:
--- Zitat von: Max am 27.01.2024 19:22 ---
--- Zitat von: PolareuD am 25.01.2024 16:42 ---Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!
Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo
A13 = A3.
Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.
Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo
A15 = A6.
Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
--- End quote ---
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte, dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können, zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien, hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen ;D
--- End quote ---
Das sollte eigentlich ab dem gD möglich sein. Und warum habe ich letztens mit A10 den Wohngeldrechner bemüht. Ich hoffe das ich bei einem meiner Bewerbungsgespräche Erfolg habe, dann bin ich weg.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version