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Höhergruppierung E6 zu E9a rückwirkend

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Verwaltungsmitarbeiter:
Kann man privatrechtlich den gesamten Zeitraum noch einklagen?

Schokokeks:
Einklagen kann man auch alles, Rechtsprechung aber oft nicht mit dem gewünschten Ergebnis...

MaLa:

--- Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter am 26.01.2024 07:55 ---Ok! Für welchen Zeitraum kann ich die Forderung stellen? Ab 2021 oder sogar schon ab 2020?

--- End quote ---

Einfordern ab Zeitpunkt der übertragung der neuen Tätigkeiten. Auf die Ausschlußfrist muss sich dein AG berufen, nicht du beim fordern.

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