Autor Thema: Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung  (Read 1461 times)

Selfi

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Hallo,

ich bin relativ neu im ÖD (seit Juni 2023). Ich arbeite im Chefarztsekretariat als Sekretärin. Meine einzige Kollegin ist die Chefarztsekretärin. Wir machen zu 99% dieselbe Arbeit (ich schreibe beispielsweise die ambulanten Rechnungen der Privatpatienten) oder, wenn ich sie im Urlaub vertrete, übernehme ich alle Aufgaben von ihr zu 100%.

Ich bin in E5, Stufe 3. Meine Kollegin in 9e, Stufe 5.

Da ich mich zum Thema Gehaltserhöhungen im ÖD überhaupt nicht auskenne, wollte ich einfach mal nachfragen, wie wahrscheinlich eine Stufenvorweggewährung in diesem Falle ist? Bzw. schon einmal wenigstens in E5, Stufe 5 zu kommen, würde mir vermutlich reichen...

Muss der Antrag grundsätzlich über meinen Chef laufen oder müssen hierfür vorweg andere Stellen "aktiviert" werden?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Selina

MeinerEiner

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #1 am: 25.01.2024 14:47 »
Wenn sich eure Tätigkeiten wirklich so stark decken und deine Kollegin korrekt in der EG9a eingruppiert ist, könntest Du durchaus auch höher eingruppiert sein. Entscheidend sind die übertragenen Tätigkeiten. Oft kommt es vor, dass der Arbeitnehmer höherwertige Arbeiten ausführt, die er nicht übertragen bekommen hat.

Selfi

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #2 am: 25.01.2024 14:49 »
Nun ja, ich muss die Abrechnungen z.B. nicht machen. Mache sie aber, weil es für unsere Arbeitsaufteilung schlichtweg einfacher ist.

Ich habe leider auch keine Stellenbeschreibung, in welcher genau definiert wird, was meine Aufgaben als Sekretärin, im Vergleich zur Chefarztsekretärin sind. Sollte ich vielleicht mal anfordern ... 

MeinerEiner

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #3 am: 25.01.2024 14:57 »
Das ist immer eine gute Basis um sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Zeitanteile, kannst Du dir auch abzeichnen lassen. Vielleicht befinden sich auch bereits Unterlagen zu deinen übertragenen Tätigkeiten in der Personalakte.
Ein Arbeitstagebuch kann bei den Zeitanteilen gut helfen und im Streitfall brauchst du das dann sowieso.

cyrix42

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #4 am: 25.01.2024 15:38 »
Nun ja, ich muss die Abrechnungen z.B. nicht machen. Mache sie aber, weil es für unsere Arbeitsaufteilung schlichtweg einfacher ist.

... und begehst dadurch abmahnungswürdiges Verhalten, indem du Aufgaben übernimmst, die du gar nicht tun sollst. Das mag nett gemeint sein, ist aber nicht zielführend, da man sie dir nicht übertragen hat.

Selfi

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #5 am: 29.01.2024 13:18 »
Nun ja, ich muss die Abrechnungen z.B. nicht machen. Mache sie aber, weil es für unsere Arbeitsaufteilung schlichtweg einfacher ist.

... und begehst dadurch abmahnungswürdiges Verhalten, indem du Aufgaben übernimmst, die du gar nicht tun sollst. Das mag nett gemeint sein, ist aber nicht zielführend, da man sie dir nicht übertragen hat.

Ich habe sie übertragen bekommen - von der Chefarztsekretärin. Sie meinte aber, dass ich die Abrechnungen nicht machen muss, wenn ich möchte, kann ich dies aber tun.

MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #6 am: 29.01.2024 13:21 »
Nun ja, ich muss die Abrechnungen z.B. nicht machen. Mache sie aber, weil es für unsere Arbeitsaufteilung schlichtweg einfacher ist.

... und begehst dadurch abmahnungswürdiges Verhalten, indem du Aufgaben übernimmst, die du gar nicht tun sollst. Das mag nett gemeint sein, ist aber nicht zielführend, da man sie dir nicht übertragen hat.

Ich habe sie übertragen bekommen - von der Chefarztsekretärin. Sie meinte aber, dass ich die Abrechnungen nicht machen muss, wenn ich möchte, kann ich dies aber tun.
Und diese Person darf im Namen des AGs handeln, also auch Arbeitsverträge unterschreiben?
Und ist damit befugt, deinen AV zu ändern, in dem höherwertige Tätigkeiten dir übertragen werden?

Johann

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Antw:Stufenvorweggewährung nach 6 Monaten Beschäftigung
« Antwort #7 am: 29.01.2024 13:47 »
Frag mal bei deiner Personalabteilung an, ob man dir bitte die Tätigkeitsbeschreibung reichen kann. Dann machst du eben nur das, was dort drin steht. Mit E5 Gehalt wäre man schön blöd, E9a-c Tätigkeiten auszuführen, für die man nicht bezahlt wird. Wir sind hier schließlich nicht bei den Beamten.

Alternative wäre, dass du dir mal aufschreibst, was du so den Tag über machst mit welchen prozentualen Anteilen und dir dann bestätigen lässt, dass das deine Auszuübenden Tätigkeiten sind und und dann die Vergütung der entsprechenden Entgeltgruppe (auch nachträglich für die letzten 6 Monate) einforderst.