Moin,
wie kommt denn die Zulage zustande? Geht es hier um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben (gemäß §14 TV-L)? Wenn ja, dann erhältst du zu deinem Tabellenentgelt der EG 8/4 als persönliche Zulage den Unterschiedsbetrag zu dem, was du gemäß Höhergruppierung bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeiten erhalten würdest (§14 Absatz (3) Satz 2, zweiter Teilsatz in Verbindung mit Satz 1).
Eine Höhergruppierung aus der EG 8/4 würde via der EG 9a/3 in die EG 9b/3 führen, wobei der Höhergruppierungsgewinn kleiner als der Garantiebetrag von 180€ wäre (und dieser wiederum kleiner ist als der Unterschiedsbetrag zur EG 9b/4), sodass anstatt dem Tabellenentgelt der EG 9b/3 das Tabellenentgelt der EG 8/4 zuzüglich einer Zulage des Garantiebetrags gezahlt werden würde.
Zusammengefasst: Du erhältst in diesem Kontext dein bisheriges Tabellenentgelt der EG 8/4 zuzüglich einer Zulage von 180€.
Läuft während der Zeit der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Aufgaben die Laufzeit der Stufe 4 in der EG 8 ab, sodass du in die EG 8/5 kommst, würde die Zulage automatisch auf den Unterschiedsbetrag zwischen EG 9b/4 und EG 8/5 angepasst werden, da eine Höhergruppierung aus der EG 8/5 via der EG 9a/5 in die EG 9b/4 führte.