Autor Thema: Zulage nach 9b  (Read 751 times)

Wps

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Zulage nach 9b
« am: 25.01.2024 14:46 »
Hallo zusammen ,
Ich habe folgende Frage .wie wird eine Zulage von EG 8 Stufe 4 nach EG 9b berechnet.
Danke schonmal im voraus

cyrix42

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Antw:Zulage nach 9b
« Antwort #1 am: 25.01.2024 15:01 »
Moin,

wie kommt denn die Zulage zustande? Geht es hier um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben (gemäß §14 TV-L)? Wenn ja, dann erhältst du zu deinem Tabellenentgelt der EG 8/4 als persönliche Zulage den Unterschiedsbetrag zu dem, was du gemäß Höhergruppierung bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeiten erhalten würdest (§14 Absatz (3) Satz 2, zweiter Teilsatz in Verbindung mit Satz 1).

Eine Höhergruppierung aus der EG 8/4 würde via der EG 9a/3 in die EG 9b/3 führen, wobei der Höhergruppierungsgewinn kleiner als der Garantiebetrag von 180€ wäre (und dieser wiederum kleiner ist als der Unterschiedsbetrag zur EG 9b/4), sodass anstatt dem Tabellenentgelt der EG 9b/3 das Tabellenentgelt der EG 8/4 zuzüglich einer Zulage des Garantiebetrags gezahlt werden würde.

Zusammengefasst: Du erhältst in diesem Kontext dein bisheriges Tabellenentgelt der EG 8/4 zuzüglich einer Zulage von 180€.

Läuft während der Zeit der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Aufgaben die Laufzeit der Stufe 4 in der EG 8 ab, sodass du in die EG 8/5 kommst, würde die Zulage automatisch auf den Unterschiedsbetrag zwischen EG 9b/4 und EG 8/5 angepasst werden, da eine Höhergruppierung aus der EG 8/5 via der EG 9a/5 in die EG 9b/4 führte.

Wps

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Antw:Zulage nach 9b
« Antwort #2 am: 25.01.2024 15:24 »
Die Zulage kommt zustande weil ich vom Suppoert in die Infrastruktur wechseln soll man hat mir aber gesagt das ich eine Zulage zu 9b Stufe 4 bekommen würde also die Differenz der beiden Entgeldgruppen also von E8 3419€ auf E9b Stufe 4 3991 also circa 580€ mehr so wie wenn ich in der 9b Stufe 4 wäre das ganze bis ich in Stufe 5 komme und dann würden sie mich Stufengleich Höher gruppieren das ich nichts verliere. Geht das überhaupt?

cyrix42

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Antw:Zulage nach 9b
« Antwort #3 am: 25.01.2024 15:28 »
Tatsächlich scheint es also um eine persönliche Zulage aufgrund (vorerst) vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zu gehen, bis dann eine dauerhafte Übertragung dieser erfolgen soll. Die tariflichen Regelungen dazu habe ich in meinem obigen Beitrag genannt; natürlich kann aber dein AG dir auch übertariflich mehr zahlen, wenn er denn will -- nur ein Anrecht darauf hast du nicht; es sei denn, ihr habt es schriftlich im Arbeitsvertrag oder einer Nebenabrede dazu fixiert.