Hallo,
ich bin seit einigen Jahren im gD einer Bundesbehörde beschäftigt und habe mich vergangenes Jahr um eine Verbeamtung beworben. Da das zunächst nicht geklappt hat, weil es nicht genügend Stellen gab und ich auch aus anderen Gründen wechseln möchte, habe ich mich gegen Ende des Jahres bei zwei anderen Bundesbehörden beworben.
Nach dem ersten Auswahlgespräch rief mich meine jetzige Personalabteilung an und sagte, dass es nun doch eine Beamtenstelle für mich gäbe und es im Februar/März weiter ginge mit ärztl. Untersuchung usw. Nun rief mich aber auch die Personalabteilung der Behörde an, bei der ich das erste Auswahlgespräch hatte und teilte mir mit, dass ich dorthin mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet werden könnte. Auf meine Frage nach der Verbeamtung hin sagte man mir, ich müsse nach der Versetzung nur einen Antrag an meinen RL senden und dann würde das laufen. Mit der Abordnung zu warten bis die Verbeamtung durch ist, würde nicht gehen.
Da die Verbeamtung bei meiner jetzigen Behörde ein ziemlicher Akt war, bin ich etwas skeptisch, ob es bei der neuen tatsächlich so einfach wird und überlege, ob ich die neue Stelle lieber sausen lasse, mich verbeamten lasse und hoffe, dass die Abordnung später zur Behörde klappt, bei der ich das zweite Auswahlgespräch hatte.
Jetzt ist mir aber eingefallen, dass ich während der Abordnung ja weiterhin meiner alten Dienststelle angehöre und der Dienstherr der selbe bleibt und stelle mir die Frage, ob die Verbeamtung nicht trotz Abordnung weiterlaufen müsste.
Habt ihr Erfahrungen hierzu? Was würdet ihr mir raten?