Moin,
Im TVöD werden Beschäftigte anhand der ihnen dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, d.h., die auszuübenden Tätigkeiten bestimmen die Entgeltgruppe. In einigen Entgeltgruppen sind darüberhinaus noch Voraussetzungen in der Person (z.B. ein Hochschulabschluss) festgelegt. Wenn man diese nicht erfüllt, wird man eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert.
Für den Büro-, Buchhalterei- und sonstigen Innen- und Außendienst (Allgemeiner Teil der Entgeltordnung) findet man für die EG 9c:
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Um also in die EG 9c eingruppiert werden zu können, muss man zuerst das Kriterium der EG 9b erfüllen und zusätzlich müssen die Tätigkeiten verantwortungsvoll sein. Also mal schauen, was man zur EG 9b findet:
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Bei dir scheint es so zu sein, dass man deine Stelle aufbauend auf die Fallgruppe 1 der EG9b und der zusätzlich vorhandenen Verantwortung mit der EG 9c bewertet hat. Da du aber die persönliche Voraussetzung „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ durch dein nicht zur Tätigkeit passenden Abschluss nicht erfüllst, wirst du eine EG niedriger, also in die EG 9b eingruppiert.
Man könnte aber versucht sein, zu argumentieren, dass deine Tätigkeit durchaus auch über die Fallgruppe 2 der EG9b hergeleitet werden könnte. Dies bräuchte dann den Nachweis, dass die Aufgaben deiner Stelle neben der Verantwortung (EG 9c), gründliche, umfassende Fachkenntnisse (EG 9b), selbstständige Leistungen (EG 9a), und gründliche, vielseitige Fachkenntnisse (EG 6, EG 5) fordern, um diese ausüben zu können. Dabei heißt es in der EG 5: „Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
Wenn man auf diese Schiene geht, ist gar keine Bildungs-Qualifikation mehr nötig…