Autor Thema: E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses  (Read 2678 times)

bigbabaduck

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Hallo,

ich habe einen Bachelorabschluss Soziale Arbeit.
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird. Ich wurde jedoch in die Entgeltgruppe E9b eingestuft mit der Begründung, dass mein Studium zu mind. 50 % verwaltungslastig hätte sein müssen, -was es nicht war- damit ich Anspruch auf E9c habe. Allerdings übe ich die selben Tätigkeiten aus, wie in der Stellenbeschreibung beschrieben.

Meiner Ansicht nach hätten Sie mich mit der Begründung nicht auf die Stelle setzen können, wenn mein Abschluss nicht passend ist? Stattdessen wurde ich in der Entgeltgruppe schlechter eingestuft trotz des Aufgabenbereiches für 9c.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, mit welchen Argumenten ich nochmal auf den Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #1 am: 26.01.2024 09:14 »
Hallo,

ich habe einen Bachelorabschluss Soziale Arbeit.
Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird. Ich wurde jedoch in die Entgeltgruppe E9b eingestuft mit der Begründung, dass mein Studium zu mind. 50 % verwaltungslastig hätte sein müssen, -was es nicht war- damit ich Anspruch auf E9c habe. Allerdings übe ich die selben Tätigkeiten aus, wie in der Stellenbeschreibung beschrieben.
Das kann durchaus korrekt sein.
Zitat
Meiner Ansicht nach hätten Sie mich mit der Begründung nicht auf die Stelle setzen können, wenn mein Abschluss nicht passend ist? Stattdessen wurde ich in der Entgeltgruppe schlechter eingestuft trotz des Aufgabenbereiches für 9c.Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.
Nein, man hätte auch einen Schulabbrecher auf die Stelle setzen können und er würde bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger bezahlt, so wie es bei dir der Fall zu sein scheint (zumindest ist die Rechtmeinung deines Ags so)
Zitat
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, mit welchen Argumenten ich nochmal auf den Personalbereich zugehen könnte, um eventuell höhergestuft zu werden.
Feststellen, ob überhaupt eine Voraussetzung in der Person für diese Eingruppierung existiert.
und zwar in dem man darlegt, dass die 9c auch via 9b Fg2 erreicht wird.
(sofern du in Abschnitt 3: Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und
Außendienst)) eingruppiert bist.

cyrix42

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #2 am: 26.01.2024 09:29 »
Moin,

Im TVöD werden Beschäftigte anhand der ihnen dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, d.h., die auszuübenden Tätigkeiten bestimmen die Entgeltgruppe. In einigen Entgeltgruppen sind darüberhinaus noch Voraussetzungen in der Person (z.B. ein Hochschulabschluss) festgelegt. Wenn man diese nicht erfüllt, wird man eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert.

Für den Büro-, Buchhalterei- und sonstigen Innen- und Außendienst (Allgemeiner Teil der Entgeltordnung) findet man für die EG 9c:

Zitat
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Um also in die EG 9c eingruppiert werden zu können, muss man zuerst das Kriterium der EG 9b erfüllen und zusätzlich müssen die Tätigkeiten verantwortungsvoll sein. Also mal schauen, was man zur EG 9b findet:

Zitat
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Bei dir scheint es so zu sein, dass man deine Stelle aufbauend auf die Fallgruppe 1 der EG9b und der zusätzlich vorhandenen Verantwortung mit der EG 9c bewertet hat. Da du aber die persönliche Voraussetzung „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ durch dein nicht zur Tätigkeit passenden Abschluss nicht erfüllst, wirst du eine EG niedriger, also in die EG 9b eingruppiert.

Man könnte aber versucht sein, zu argumentieren, dass deine Tätigkeit durchaus auch über die Fallgruppe 2 der EG9b hergeleitet werden könnte. Dies bräuchte dann den Nachweis, dass die Aufgaben deiner Stelle neben der Verantwortung (EG 9c), gründliche, umfassende Fachkenntnisse (EG 9b), selbstständige Leistungen (EG 9a), und gründliche, vielseitige Fachkenntnisse (EG 6, EG 5) fordern, um diese ausüben zu können. Dabei heißt es in der EG 5: „Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)

Wenn man auf diese Schiene geht, ist gar keine Bildungs-Qualifikation mehr nötig…

patrick0815

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #3 am: 26.01.2024 09:40 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.


Abseits von der Fragestelle des Threaderstellers.

Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.

Sehe ich dies richtig?

Ausschlaggeben ist natürlich auch immer die Ausschreibung in der Stellenanzeige. Wenn dort ein Studium gefordert wird, kann ich nicht einen ohne Studium einstellen. Ansonsten hätte ich von vorne rein anders ausschreiben müssen.

Schokokeks

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #4 am: 26.01.2024 09:52 »
Ja

Bastel

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #5 am: 26.01.2024 09:53 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

Organisator

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #6 am: 26.01.2024 10:00 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

Der, dem entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden. Nur weil man die Bildungsvoraussetzung hat, muss man nicht unbedingt für Tätigkeiten E13 aufwärts geeignet sein.

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #7 am: 26.01.2024 10:06 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.
Tarifrechtlich werden nicht Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten sind eingruppiert und maximal kann die Eingruppierung der Person um eine EG abgesenkt werden, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was aber heutzutage oftmals nicht mehr gegeben ist, wegen der Modernisierung der EGO.

Also ist es Betrug, wenn man BSC mit 9b bezahlt wird, während der Master die 9c überwiesen bekommt, obwohl beide die gleichen Tätigkeiten auszuüben haben!


patrick0815

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #8 am: 26.01.2024 10:43 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.
Tarifrechtlich werden nicht Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten sind eingruppiert und maximal kann die Eingruppierung der Person um eine EG abgesenkt werden, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was aber heutzutage oftmals nicht mehr gegeben ist, wegen der Modernisierung der EGO.

Also ist es Betrug, wenn man BSC mit 9b bezahlt wird, während der Master die 9c überwiesen bekommt, obwohl beide die gleichen Tätigkeiten auszuüben haben!

Sehe ich im übrigen ganz ähnlich bzw. genauso. Insbesondere in diesem Beispiel.

Studienabgänger werden bei uns auch aus dem Grund niedriger eingestuft, da sie noch vollumfänglich die Arbeit erledigen und erst nach und nach sämtliche Aufgaben auch übertragen werden bzw. die Eigenständigkeit in der Entscheidungsbefugnis.
Daher passt es schon, dass man erst mit der Zeit auch E12 bekommt.

Allerdings darf es keine Unterschiede zwischen einem Bachelor und einem Master geben, wenn sie die dieselbe Tätigkeit ausüben.

patrick0815

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #9 am: 26.01.2024 10:46 »
Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

Sehe ich auch so. Niemand mit einem Masterabschluss würde in 9c anfangen.
Interessiert nur niemand in der Stadtverwaltung. Dann sollen sie mit dem Fachkräftemangel eben leben.

Ich kann gut nachvollziehen (wie bereits in meinem anderen Post beschrieben), dass man erst nach einiger Zeit vollumfänglich eine Tätigkeit ausübt und sich damit erst nach bspw. E12 entwickelt und dann eben mit E10 oder E11 startet.

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #10 am: 26.01.2024 11:09 »
Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.

Sehe ich dies richtig?
Nein, denn auch hier gilt: Es werden NICHT Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten ergeben eine Eingruppierung!
D.h. Auch der Schulabbrecher der nicht lesen kann, kann diese Tätigkeiten übertragen bekommen und die 9b oder darauf aufbauende EGs ausgezahlt bekommen, weil die Tätigkeiten eben entsprechend eingruppiert sind.

Der AG muss also nur entscheiden wem er die Aufgaben überträgt, nicht wie diese Person eingruppiert ist oder welche Bildungsstand sie hat.
Ob die Person die Aufgaben auch erledigen kann oder darf ist nicht Teil der Eingruppierung und hat damit nüscht zu tun!
Anders als bei den Beamten, die das gerne annehmen!!

FGL

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #11 am: 26.01.2024 12:54 »
Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?
Meine Teamassistentin hat einen Master und übt Tätigkeiten aus, die einer EG 4 entsprechen.

Bastel

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #12 am: 26.01.2024 12:56 »
Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?
Meine Teamassistentin hat einen Master und übt Tätigkeiten aus, die einer EG 4 entsprechen.

Dann hat sie das falsche studiert und kann nicht viel taugen.

Wenn ich darüber nachdenke, fällt mir auch eine Gemeindemitarbeiterin in der E6 mit einem Master ein...

Gewerbler

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #13 am: 26.01.2024 13:03 »

Dann hat sie das falsche studiert und kann nicht viel taugen.

Wenn ich darüber nachdenke, fällt mir auch eine Gemeindemitarbeiterin in der E6 mit einem Master ein...

Vielleicht macht ihr auch einfach die Tätigkeit Spaß oder das eigentlich studierte Fach macht keinen Spaß mehr, es gibt keine passenden Stellen in der Umgebung, man wollte nur Teilzeit,...

Es gibt doch vielfältige Gründe, warum man - freiwillig oder durch Umstände gezwungen - eine Tätigkeit ausübt, die nicht dem eigentlichen Studium entspricht?
Hindert mich ja auch niemand dran, nach einem Studium nochmal eine Lehre anzufangen etc.

Aber ja, EINE Möglichkeit wäre auch, dass man einfach nicht gut genug ist und nix besseres/adäquates gefunden hat...

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #14 am: 26.01.2024 13:08 »
Oder nach langer Krankheit einfach nur einen ruhigen, ortsnahen, sicheren Arbeitsplatz brauchen.
So zumindest ist es bei den zweien Studierten, die ich kenne, die unterhalb von eg9 im öD sind.