Autor Thema: Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte  (Read 712 times)

Geschädigter

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Hallo,

ich bin aktuell TZ 60% in E9A/3 (höhergruppiert von E8/4),
Tabellenentgelt = 2.051,75
Garantiebtrg Höhergrupp. = 60,58
Gesamtbrutto = 2.112,33

Leider lässt sich das Netto für mich aktuell nur mit "Tricks" im Rechner ausrechnen,
ich nehme wie bisher E8/4 und erhöhe die Teilzeit etwas, damit ich ca. bei Brutto 2.112,33 rauskomme...

Wie verhält sich das aber bei den nächsten zwei Erhöhungen inkl. dem Garantiebetrag?

01.11.24 -> +200€ (bei 60% TZ = +120€)
01.02.25 -> +5,5% (das baut ja auch die vorherige 120€ Erhöhung auf)

Sprich welche Bruttobeträge habe ich zu den genannten Terminen?

Danke!

VFA West

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Antw:Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte
« Antwort #1 am: 26.01.2024 18:55 »
Der Garantiebetrag beträgt doch in deinem Fall genau 60€ oder übersehe ich etwas? Wie kommst du auf 60,58?

Du bekommst nun grds. immer das Entgelt nach E8/4 + Garantiebetrag. Bis du die E9A/4 erreichst. Dann fällt der Garantiebetrag weg.

cyrix42

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Antw:Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte
« Antwort #2 am: 26.01.2024 18:57 »
Moin,

die Redaktionsverhandlungen zur letzten Tarif-Einigung sind noch nicht abgeschlossen, sodass man noch keine endgültigen Aussagen dazu treffen kann. Im Einigungspapier jedenfalls wird nicht von einer Erhöhung der Garantiebeträge gesprochen; neben den Tabellenentgelten werden explizit nur Besistzstandzulagen aus der Überleitung vom BAT, Entgeltgruppenzulagen nach Anlage F (die also in der Entgeltordnung festgelegt werden), Bereitschaftsdienstentgelte u.Ä. erwähnt, nicht aber die Garantiebeträge bei Höhergruppierung. Deshalb muss man nach aktuellem Stand davon ausgehen, dass diese unverändert bei 100 bzw. 180€ verbleiben. Da aber auch weiterhin, auch nach den beiden Erhöhungen, der hypothetische Gewinn bei einer stufengleichen Höhergruppierung den für dich gültigen Garantiebetrag von 180€ unterschreitet, verbleibt es weiterhin bei der Situation, dass du effektiv das Entgelt der 9a/4 ausgezahlt bekommst -- und zwar, bis du in die Stufe 5 aufsteigst.

Insofern kannst du auch dieses direkt (versehen mit deiner Teilzeitquote) in den Rechner eingeben. Tatsächlich ist dein Vorgehen, die EG8/4 zu wählen und dafür die Teilzeit etwas nach oben anzupassen, falsch, weil du dann mit der falschen (zu hohen) Jahressonderzahlung der EG 8 statt der für dich relevanten der Eg 9a rechnest.  (Dein Vorgehen wäre richtig, wenn du nicht höhergruppiert worden wärest, sondern man dir nur vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen hätte, die bei dauerhafter Übertragung in die EG 9a geführt hätten. Dann hättest du nämlich neben deinem bisherigen Entgelt als Zulage den Differenzbetrag zu dem Wert bekommen, den du bei tatsächlicher Höhergruppierung erhalten hättest; wärest aber in deiner alten Entgeltgruppe geblieben und hättest somit auch deren Jahressonderzahlungs-Prozentsatz gehabt.)

cyrix42

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Antw:Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte
« Antwort #3 am: 26.01.2024 19:03 »
Der Garantiebetrag beträgt doch in deinem Fall genau 60€ oder übersehe ich etwas?

Ja, du übersiehst, dass nach TV-L §17 Absatz (4) Satz 2 der Garantiebetrag (immer bezogen auf eine volle Stelle) bei Beschäftigten der Entgeltgruppen 9a bis 15 (was hier nach der Höhergruppierung zutrifft) auf 180€ und nach Satz 3 auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung beschränkt ist; aktuell also 100,96€ beträgt; bei 60% Teilzeit also 60,58€.

Die Sockel-Erhöhung um 200€ für alle ändert nichts am Abstand zwischen Eg 8/4 und Eg 9a/4; und die lineare Erhöhung um 5,5% vergrößert diesen um eben diesen Prozentsatz, also dann (bei Vollzeit) 106,51€ bzw. bei 60% Teilzeit auf 63,91€.

Man kann sich aber auch das Leben einfacher machen, weil hier in Summe jeweils einfach immer das Entgelt der Eg 9a/4 herauskommt.

Geschädigter

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Antw:Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte
« Antwort #4 am: 26.01.2024 19:10 »
Danke cyrix42 für die ausführliche Erklärung!

Heißt aber unterm Strich, dass ich 7 Jahre (!) finanziell nicht wirklich aufsteige?

3 Jahre E9A S4 in dem Sinne, danach "Aufstieg" in die "richtige" S4 für 4 Jahre?

VFA West

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Antw:Rechner 24/25 für Teilzeit und Höhergruppierte
« Antwort #5 am: 26.01.2024 19:32 »
@cyrix42: Ich habe übersehen, dass der Garantiebetrag eigentlich 180€ beträgt (da E9a) und auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung zu kürzen ist.

War davon ausgegangen, dass der Garantiebetrag nur 100€ (TZ 60€) beträgt und verstand deshalb nicht, warum ihr ihn "aufstocken" wollt.

Ein weiteres Beispiel für die miserablen Regelungen im TV-L.

@Geschädigter: Genau so ist es. Mit dem Stufenaufstieg fällt der Garantiebetrag weg. Netto ändert sich aber nichts für dich.

Danke an unsere beste Gewerkschaft. :)