Moin,
die Redaktionsverhandlungen zur letzten Tarif-Einigung sind noch nicht abgeschlossen, sodass man noch keine endgültigen Aussagen dazu treffen kann. Im Einigungspapier jedenfalls wird nicht von einer Erhöhung der Garantiebeträge gesprochen; neben den Tabellenentgelten werden explizit nur Besistzstandzulagen aus der Überleitung vom BAT, Entgeltgruppenzulagen nach Anlage F (die also in der Entgeltordnung festgelegt werden), Bereitschaftsdienstentgelte u.Ä. erwähnt, nicht aber die Garantiebeträge bei Höhergruppierung. Deshalb muss man nach aktuellem Stand davon ausgehen, dass diese unverändert bei 100 bzw. 180€ verbleiben. Da aber auch weiterhin, auch nach den beiden Erhöhungen, der hypothetische Gewinn bei einer stufengleichen Höhergruppierung den für dich gültigen Garantiebetrag von 180€ unterschreitet, verbleibt es weiterhin bei der Situation, dass du effektiv das Entgelt der 9a/4 ausgezahlt bekommst -- und zwar, bis du in die Stufe 5 aufsteigst.
Insofern kannst du auch dieses direkt (versehen mit deiner Teilzeitquote) in den Rechner eingeben. Tatsächlich ist dein Vorgehen, die EG8/4 zu wählen und dafür die Teilzeit etwas nach oben anzupassen, falsch, weil du dann mit der falschen (zu hohen) Jahressonderzahlung der EG 8 statt der für dich relevanten der Eg 9a rechnest. (Dein Vorgehen wäre richtig, wenn du nicht höhergruppiert worden wärest, sondern man dir nur vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen hätte, die bei dauerhafter Übertragung in die EG 9a geführt hätten. Dann hättest du nämlich neben deinem bisherigen Entgelt als Zulage den Differenzbetrag zu dem Wert bekommen, den du bei tatsächlicher Höhergruppierung erhalten hättest; wärest aber in deiner alten Entgeltgruppe geblieben und hättest somit auch deren Jahressonderzahlungs-Prozentsatz gehabt.)