Autor Thema: [Allg] Wechsel in GKV nach ausscheiden als Beamter auf Zeit?  (Read 987 times)

Michael12345

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Hallo liebe Mitglieder,
ich bin gerade im Öffentlich Dienst an einer Universität angestellt (WiMi).
Mir wurde nun eine A13 Stelle auf Zeit angeboten.
Da ich WiMi bin werde ich nicht für immer an der Uni sein, sondern in die Industrie wechseln und wäre vorraussichtlich 3 Jahre BaZ.
Nach dem Wechsel in die Industrie werde ich aus dem Stand mehr als die Versichungspflichtgrenze verdienen.

So nun folgender Fall: E13(GKV) -> A13(PKV) -> Industrie Einkommen über Versichungspflichtgrenze.

Ist es möglich mit dem Wechsel in die Industrie zwischen PKV und GKV zu wählen, oder muss ich in der PKV bleiben?.
 
Trifft erstes nicht zu ein zweites Sezenario: Nach Ausscheiden aus dem Beamtverhältnis versteichen 1 bis 2 Monate bis ich in das Angestellenverhältnis übergehe. Ist dann ein wechsel in die GKV möglich?

Viele Grüße
Michael
« Last Edit: 28.01.2024 01:18 von Admin2 »
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clarion

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Hallo Michael,

Gibt es bei Deinem Dienstherrn die pauschale Beihilfe? Ansonsten musst Du den Wechsel in der PW so gestalten,  dass Dein Verdienst im sozialversicherungspflichtigen Bereich bleibt.


Michael12345

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Hi,

tut mir leid, ich kenne mich im Detail in der Materie noch nicht aus.
Was bedeutet pauschale Beihilfe?
Im speziellen geht es hier um Bayern. Ich bin davon ausgegangen das die Beihilfe 50% beträgt in der PKV. Es wäre mir möglich mich freiwillig weiter in der GKV als Beamter zu versichern, muss dann aber "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" beiträge komplett selbst tragen. Das wären ca. 700-750€ im Monat.

Viele Grüße
Michael
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Gewerbler

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So ist es im Regelfall.

Die pauschale Beihilfe ersetzt die individuelle Beihilfe und führt dann im Ergebnis beim Verbleib in der GKV dazu, dass die AG-Beiträge übernommen werden, wie bei Angestellten auch. In Bayern gibts das meines Wissens nach nicht und ist auch nicht geplant.
Wenn man das Modell wählt, ist es i.d.R. auch eine einmalige lebenslange Entscheidung, was insbesondere beim Dienstherrenwechsel zu Problemen führen kann, wenn dort dann keine pauschale Beihilfe existiert.

Wenn du also später über der JAEG liegen wirst und sowieso überlegst, dich privat zu versichern und nicht freiwillig gesetzlich zu bleiben, wäre es vermutlich clever, jetzt schon zu wechseln, da dein Einstiegsalter geringer wäre und der Gesundheitszustand im Allgemeinen ja mit der Zeit eher schlechter als besser wird.

Wenn du eher freiwillig gesetzlich bleiben willst, müsstest du halt jetzt die vollen Beiträge zahlen - was bei mir die Frage aufwirft, warum man BaZ werden will, wenn man nicht langfristig im öD bleiben möchte. Es sei denn, es gäbe sonst keine Stelle, dann wäre es ja klar.

Zur PKV-Thematik als Beamter und aber auch insbesondere langfristig als Angestellter, empfiehlt es sich, sich professionelle Hilfe zu holen und sich umfassend zu informieren - es geht da im Zweifelsfall um den Rest deines Lebens und um die eigene Gesundheit, da sollte man (meine Meinung) nicht am falschen Ende sparen und spätere Wechsel sind nicht immer so ganz einfach. Also am Besten einen unabhängigen Vermittler befragen. Es gibt da online einige Optionen, wie zum Beispiel fairbeamtet.de oder auch andere Einzelberater.

Saxum

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Falls du beabsichtigt für die Zeit nach Ende des befristeten Beamtenverhältnisses wieder in die Gesetzliche Versicherung zurück zukehren, dann musst du dein Einkommen so gestalten, dass du unterhalb der JAEG befindest und zugleich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausführst.

§ 9 SGB V sieht leider keinen Fall vor, der das Ende eines Beamtenverhältnisses regelt, auch wenn es etwa für Beamte auf Zeit oder Widerruf gut wäre. Jedenfalls, daher wäre hier der Weg über die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unter JAEG für einen "angemessenen Zeitraum" bis dato der beste Weg, angemessen sind in der Regel mindestens drei Monate oder mehr.

Das kann entweder ein Zwischen- oder Hauptjob sein, der unter der JAEG befindet oder man vereinbart mit dem Arbeitgeber vorab eine Erhöhung des Gehalts nach x Monaten oder geht von Anfang an erstmal in Teilzeit arbeiten oder zahlt in stärker in die betriebliche Altersvorsorge ein oder macht ein Ansparkonto, etc centra. eben um Versicherungspflicht auszulösen weil man unter der JAEG befindet.

Wenn generell ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, bzw. mindestens 12 Monate pflichtversichert war dann hat man 30 Monate Zeit um dann über ALG I sich wieder gesetzlich versichern zu lassen ansonsten via Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Daneben kann man auch in der PKV bleiben und es auf einen 100% Vollschutz hochskalieren bzw. wechseln.
« Last Edit: 29.01.2024 15:37 von Saxum »