Hallo!
Meine Hauptfrage:
Jemand wechselt direkt von einer Kommune in BW zu einer anderen. Jeweils TVÖD VKA. Vergleichbarer Stelleninhalt.
Die neue Stelle ist eine Gruppe NIEDRIGER bewertet als die alte. Die Stufe wird vom neuen Arbeitgeber übernommen. Gehe ich recht in der Annahme, dass (ohne übertarifliche Regelung des neuen Arbeitgebers) die Zeit, die der Beschäftigte beim alten Arbeitgeber bereits in dieser Stufe absolviert hat, nicht anerkannt wird, sprich die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Falls nicht, wo steht gegenteiliges?
Ergänzend:
Insgesamt interessiert mich, wie der TVÖD die Übernahme von Stufenlaufzeit in folgenden 6 Fällen regelt.
Stimmen hier meine Annahmen?
Die Zeilen sind so zu lesen:
Fall# / Stellenwechsel intern oder von extern / neue Eingruppierung niedriger, gleich oder höher / Annahme zur Stufenlaufzeit.
1. / intern / niedriger / wird übernommen
2. / intern / gleich / wird übernommen
3. / intern / höher / beginnt von vorne
4. / extern / niedriger / beginnt von vorne (entspricht dem oben beschr. Fall)
5. / extern / gleich / beginnt von vorne
6. / extern / höher / beginnt von vorne
Vielen Dank im voraus!