Autor Thema: TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig  (Read 1879 times)

Summer365

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Ich grüße alle zusammen hier erstmal,

ich habe bei meinem Arbeitgeber am 01.01.2021 angefangen mit der Entgeldgruppe E11 (Stufe 1) als Absolvent von der Uni. Zum 01.04.2023 wurde ich auf E12 höhergruppiert (andere Position, aber dieselbe Tätigkeit), aber durch eine interne Regel, welche nicht aus dem Tarifvertrag ist, kann man erst nach 3 Jahren Berufserfahrung in E12 sein. Solange bekommt man den Betrag von E11 weiter.

Also habe ich die drei Jahre abgewartet und war zuletzt also in E11 und Stufe 2. Das stand auch immer in den Bezügemitteilungen, also 11/2.

Jetzt sind zum 31.12.2023 diese drei Jahre um und ich habe mich erschrocken, als ich diese Bezügemitteilung für jetzt Januar 2024 bekommen habe. Dort steht 12/2!

Müsste ich nicht 12/3 bekommen, da ich ja die Stufenlaufzeit der Stufe 2 von zwei Jahren hinter mir habe?
Beim TVÖD steht eindeutig, dass man in solchen Fällen, wenn Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig sind, beides erhöht bekommt. Beim TV-L steht dazu nicht wirklich was.

Handelt es sich hierbei um einen Fehler, ist das beim TV-L normal oder bin ich seit dem 01.04.2023 schon in Stufe 2?

Das ist in meinem Fall besonders ärgerlich, weil wenn ich die Höhergruppierung auf E12 nicht hätte, hätte ich genau jetzt mit E11/3 ein höheres Entgeld.

Tagelöhner

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #1 am: 28.01.2024 06:34 »
Wie es aussieht hast Du dich von deiner Dienststelle aus Unkenntnis der tariflichen Regelungen da ziemlich verar*chen lassen, entweder wird das bewusst oder ebenfalls aus Unkenntnis bei euch so betrieben.

Die tarifliche Eingruppierung richtet sich alleinig nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten unter Zugrundelegung der Entgeltordnung (EGO). Wenn sich diese tatsächlich nicht geändert haben und alles korrekt bewertet wurde, hättest du also bereits ab dem 01.01.2021 Entgelt nach Entgeltgruppe 12 erhalten sollen und wärst damit jetzt in E12 Stufe 3.

Wie du schon selber festgestellt hast, gibt es eine stufengleiche Höhergruppierung nur im TVÖD, im TV-L gelten die Höhergruppierungsregeln (siehe entsprechende Tabelle).

cyrix42

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #2 am: 28.01.2024 07:40 »
Sofern für das Arbeitsverhältnis der TV-L gilt (und sich im Arbeitsvertrag nicht nur eine Anlehnung an den TV-L findet), ist die oben beschriebene Praxis der Eingruppierung nicht möglich: Man ist entsprechend der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ändern sich die Tätigkeiten nicht, ändert sich auch die Eingruppierung nicht. (Ausnahme: Die Entgeltordnung sieht für die entsprechende Entgeltgruppe/ Fallgruppe eine Voraussetzung in der Person vor — z.B. einen Hochschulabschluss — , welcher erst nicht und später doch erfüllt ist. Dann wird die betroffene Person erst eine EG niedriger eingruppiert und dann mit Erfüllen der Voraussetzung in die eigentliche EG, die ihren dauerhaft übertragenen Tätigkeiten entspricht, höhergruppiert.)

Es könnte aber natürlich sein, dass man dir während der ersten Jahre noch keine Tätigkeiten, die der EG 12 entsprechen, übertragen hat, sondern nur solche der EG 11.

Summer365

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #3 am: 28.01.2024 11:02 »
Ich muss hierzu vielleicht ergänzend erwähnen:

Es ist so, dass bei uns nicht nach Person, sondern nach Stelle eingruppiert wird, also jede Stelle hat seine Bewertung. Meine Stelle wurde im Rahmen eines neuen Geschäftsverteilungsplans im April 2023 aufgewertet auf E12. Aber es wurde mir gesagt, dass ich das ausgezahlt kriege, wenn ich erst 3 Jahre im Betrieb voll habe.

Das ist ja dann richtige Abzocke - weil man dann ja garantiert trotz drei vollen Jahren in die Stufe 2 zurückfällt. Und genau das wurde vorher nicht kommuniziert.

In der TV-L steht irgendwas von einem Garantiebetrag von 180 EUR. Müsste ich diese nicht wenigstens bekommen?

cyrix42

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #4 am: 28.01.2024 11:16 »
Es ist so, dass bei uns nicht nach Person, sondern nach Stelle eingruppiert wird, also jede Stelle hat seine Bewertung.

Richtig, im TV-L wird entsprechend der dauerhaft übertragenen Aufgaben eingruppiert.

Zitat
Meine Stelle wurde im Rahmen eines neuen Geschäftsverteilungsplans im April 2023 aufgewertet auf E12.

Der Geschäftsverteilungsplan ist für die Eingruppierung gemäß TV-L irrelevant: Wenn dir Aufgaben der EG 12 dauerhaft übertragen wurden, dann bist du entsprechend dieser auch zu entlohnen -- völlig unabhängig, was in einem Haushaltsplan o.Ä. steht.

Hast du zum April 2023 neue Aufgaben übertragen bekommen, die zu einer anderen Eingruppierung führen? (Dies ging auch nur mit deiner mindestens impliziten Zustimmung und nur durch eine vom AG autorisierte Person, die auch Arbeitsverträge schließen darf, da es sich um eine Änderung deines Arbeitsverhältnisses handelt.) Wenn ja, bist du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert worden, wenn nein, dann nicht.

Zitat
Aber es wurde mir gesagt, dass ich das ausgezahlt kriege, wenn ich erst 3 Jahre im Betrieb voll habe.

Sollte man dir nicht das dir tariflich zustehende Entgelt auszahlen, begeht dein AG ganz einfach einen Betrug. Mache schriftlich deine Ansprüche geltend und klage sie zur Not vor dem Arbeitsgericht ein.

Zitat
Das ist ja dann richtige Abzocke - weil man dann ja garantiert trotz drei vollen Jahren in die Stufe 2 zurückfällt.

Wenn dir schon jetzt Aufgaben, die in die EG 12 führen, dauerhaft übertragen wurden, dann steht dir auch jetzt schon das entsprechende Entgelt zu. (Wurden dir bisher nur vorübergehend diese Aufgaben übertragen, dann steht dir gemäß §14 eine Zulage zu, die den Unterschiedsbetrag, der sich bei Höhergruppierung ergeben würde, ausgleicht.)

Alles andere ist momentan für dich nicht von Belang.

MoinMoin

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #5 am: 28.01.2024 11:40 »
Wo in der EGO bist du eingruppiert.
Es ist z .B. im IT Bereich tariflich korrekt, dass man erst mit 3 Jahren Erfahrung in die EG12 kommt, auch wenn man die 12er Tätigkeiten übertragen bekommen hat.

VFA West

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #6 am: 28.01.2024 11:46 »
Ich würde an deiner Stelle mal bei der abrechnenden Stelle anrufen. Möglicherweise handelt es sich einfach um einen Fehler. Aus der E11/3 heraus müsstest du eigentlich in die E12/3 kommen.

Summer365

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #7 am: 28.01.2024 11:48 »
Ich danke für deine Antworten. Gar nicht so unkompliziert das alles. Leider sind alle arbeitsrechtlichen Unterlagen gerade am Arbeitsplatz, daher kann ich jetzt am Sonntag gar nichts nachschauen.

Ich glaube, gegen diese 3-Jahres-Regel kann ich nichts machen, das ist wahrscheinlich eine interne Festlegung und irgendwo schriftlich erfasst.

Diese 3-Jahres-Regel hat jetzt in meinem Fall in Kombination mit dieser Höhergruppierung mittendrin den Nachteil, dass man automatisch auf 12/2 zurückfällt, obwohl man mit 11/3 mehr hätte und das, obwohl man die 2 Jahre Stufenlaufzeit der Stufe 2 hinter sich hat.

Genau davon werden viele bei betroffen sein, weil im Rahmen dieses Geschäftsverteilungsplans wurden ganz viele E11-Stellen auf E12 erhöht, während die Arbeitnehmer noch die 3 Jahre nicht voll haben.

Es ist übrigens so, dass ich der erste bin, der diese 3 Jahre genau jetzt voll hat. Kann es sein, dass die Personalabteilung sich vertan hat und die eigentlich „12/3" an das Landesbesoldungsamt hätten übermitteln sollen?

Würde es was bringen, wenn ich die Kollegen nett darauf hinweisen würde und die das korrigieren würden?

Und selbst wenn die mich auf 12/2 lassen, ist gem. §17 ein Garantiebetrag von 180 EUR auszuzahlen.

Ich glaube, ich muss mirgen auf jeden Fall mir alle Unterlagen genau anschauen.

MoinMoin

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #8 am: 28.01.2024 11:57 »
Ich danke für deine Antworten. Gar nicht so unkompliziert das alles. Leider sind alle arbeitsrechtlichen Unterlagen gerade am Arbeitsplatz, daher kann ich jetzt am Sonntag gar nichts nachschauen.

Ich glaube, gegen diese 3-Jahres-Regel kann ich nichts machen, das ist wahrscheinlich eine interne Festlegung und irgendwo schriftlich erfasst
Also interne Festlegungen sind nur dann relevant, wenn du diese außertariflichen Festlegungen auch unterschrieben hast und wenn sie eine Schlechterstellung gegenüber dem Tarifvertrag sind, dann sind sie für tarifgebunden Vertragspartner irrelevant.

Davon ab, sofern du also korrekterweise erst mit 3 Jahren Erfahrung die persönlichen Voraussetzungen für die EG12 erfüllst, dann bist du nun in der EG12 Stufe 3, da du am 1.1. zum Zeitpunkt der Höhergruppierung in der EG11 Stufe 3 warst und damit in die Stufe 3 höhergruppiert wurdest.


Es ist sehr wahrscheinlich, dass hier ein einfacher Übermittlungsfehler zwischen Zahlstelle und Personalstelle vorliegt. Bzw. der Personalstelle nicht bewusst ist, dass erst der Stufenanstieg und dann die Höhergruppierung erfolgt.
Also einfach das Entgelt der Stufe 3 einfordern und ein paar Telefonate führen.

Summer365

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #9 am: 30.01.2024 23:51 »
Hallo alle zusammen,

Ich danke euch für eure Antworten. Kleines Update hierzu:

Die interne Personalabteilung, wo ich heute war, hatte schon vor Monaten an dieses Besoldungsamt richtigerweise 12/3 übermittelt. Diese haben das aber in deren System falsch eingepflegt, weswegen ich den Betrag von 12/2 diesen Monat überwiesen bekommen habe. Das war also alles nur ein Fehler. Den fehlenden Differenzbetrag kriege ich nächsten oder übernächsten Monat ausgezahlt und ab dann regulär den Betrag von 12/3.

VFA West

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Antw:TV-L: Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig
« Antwort #10 am: 31.01.2024 08:15 »
Na also.  :)

Bei dem Gehalt könntest du uns jetzt eigentlich einen ausgeben.  8)