Es ist so, dass bei uns nicht nach Person, sondern nach Stelle eingruppiert wird, also jede Stelle hat seine Bewertung.
Richtig, im TV-L wird entsprechend der dauerhaft übertragenen Aufgaben eingruppiert.
Meine Stelle wurde im Rahmen eines neuen Geschäftsverteilungsplans im April 2023 aufgewertet auf E12.
Der Geschäftsverteilungsplan ist für die Eingruppierung gemäß TV-L irrelevant: Wenn dir Aufgaben der EG 12 dauerhaft übertragen wurden, dann bist du entsprechend dieser auch zu entlohnen -- völlig unabhängig, was in einem Haushaltsplan o.Ä. steht.
Hast du zum April 2023 neue Aufgaben übertragen bekommen, die zu einer anderen Eingruppierung führen? (Dies ging auch nur mit deiner mindestens impliziten Zustimmung und nur durch eine vom AG autorisierte Person, die auch Arbeitsverträge schließen darf, da es sich um eine Änderung deines Arbeitsverhältnisses handelt.) Wenn ja, bist du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert worden, wenn nein, dann nicht.
Aber es wurde mir gesagt, dass ich das ausgezahlt kriege, wenn ich erst 3 Jahre im Betrieb voll habe.
Sollte man dir nicht das dir tariflich zustehende Entgelt auszahlen, begeht dein AG ganz einfach einen Betrug. Mache schriftlich deine Ansprüche geltend und klage sie zur Not vor dem Arbeitsgericht ein.
Das ist ja dann richtige Abzocke - weil man dann ja garantiert trotz drei vollen Jahren in die Stufe 2 zurückfällt.
Wenn dir schon jetzt Aufgaben, die in die EG 12 führen, dauerhaft übertragen wurden, dann steht dir auch jetzt schon das entsprechende Entgelt zu. (Wurden dir bisher nur vorübergehend diese Aufgaben übertragen, dann steht dir gemäß §14 eine Zulage zu, die den Unterschiedsbetrag, der sich bei Höhergruppierung ergeben würde, ausgleicht.)
Alles andere ist momentan für dich nicht von Belang.