Hallo, ich bekomme einen Krankengeldzuschuss noch bis Mitte September. Bemessungsgrundlage ist ja immer Juni Juli August. Wird da ein fiktives Gehalt für die Jahressonderzahlung angenommen? Außer dem Krankengeldzuschuss werde ich ja gar nicht haben.
Bemessungszeitraum sind die Monate Juli, August, September.
Es gilt Satz 4 der Protokollerklärung zu §20 Abs. 3:
"Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgellt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich."