Autor Thema: [Allg] BEM  (Read 875 times)

Wolly1973

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[Allg] BEM
« am: 28.01.2024 14:09 »
Hallo!
Ich bin schon etwas länger krank und rechne damit, dass mir bald ein BEM angeboten wird. Ich bin Beamter. Nach allem was ich gelesen habe, ist dass für Arbeitnehmer ja freiwillig. Kann mein DH mich dazu verpflichten, an einem BEM teilzunehmen? Etwa weil ich wegen des Beamtenstatuses verpflichtet bin, alles zu tun, damit eine Wiedereingliederung möglich ist? Oder ist das BEM auch für Beamte St
immer eine freiwillige Option?
« Last Edit: 30.01.2024 00:36 von Admin2 »

Jimbo

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Antw:BEM
« Antwort #1 am: 28.01.2024 15:04 »
Hallo,

nein er kann dich nicht zwingen, das ist vollkommen freiwillig. Er wird es dir schriftlich anbieten und du kannst dann ankreuzen was du möchtest. Ich selbst habe es bislang immer abgelehnt, das bekommt man schließlich auch wenn man insgesamt, nicht nur am Stück, sechs oder mehr Wochen im Jahr krank ist, was schnell passieren kann.

Sie müssen es jedoch anbieten im Rahmen der Führsorgepflicht und sichern sich so halt ab.

Es ist also deine freie Entscheidung.

LG

geos

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Antw:[Allg] BEM
« Antwort #2 am: 30.01.2024 12:13 »
Mir wurde auch schon mal ein BEM angeboten.
Da es bei mir keine schwere Krankheit war sondern nur mehrere Sachen hintereinander, fand ich die Teilnahme nicht nötig. Meine Personalstelle sagte mir, dass das BEM freiwillig ist und davon auch nichts in der Personalakte landet, außer dem Rückmeldebogen, auf dem ich ankreuze ob ich will oder nicht.
Mit dieser Info konnte ich dann selbst entscheiden.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] BEM
« Antwort #3 am: 30.01.2024 12:57 »
Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitgebern die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. BEM hilft, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu erhalten.

Zum BEM gehört dementsprechend all das, was geeignet ist, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht.

Die Kontaktaufnahme dient nicht der Kontrolle, sondern der Dienstherr versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit herauszufinden und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Hierbei bindet er - soweit vorhanden - weitere Personen und Stellen (z. B. Personalrat, bei schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Betriebsarzt) ein.

Stimmt der / die Beschäftigte der Durchführung eines BEM zu, holt der Arbeitgeber alle Akteure an einen Tisch und bespricht das weitere Vorgehen, z.B. innerbetriebliche Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z.B. elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch, keine Nacht- oder Bereitschaftsdienste mehr, usw.) oder außerbetrieblich durch Inanspruchnahme externer Unterstützung, z.B. von der Beihilfestelle (Stichwort: Reha). Zu diesem Informationsgespräch kann der Beschäftigte eine Person seines Vertrauens mitbringen (z. B. Lebenspartner/innen, Bekannte/r, Rechtsanwalt/in).

Daher ist die Frage eher, warum sollte man ein solches Hilfsangebot ausschlagen?