Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsche Einstufung: Rückzahlung des Gehaltes
DarkNight:
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 3 Jahren für das Land Niedersachsen und somit gilt der TV-L.
Ich hatte anfangs die EG 8-3, aber seit 1,5 Jahren habe ich eine Stelle mit EG 11.
Laut Personalabteilung sollte ich entweder die EG 11-2 oder 11-3 erhalten.
Die ersten vier Gehaltsabrechnungen waren auch für die EG 11-2 ausgestellt und im fünften Monat wurde ich plötzlich rückwirkend in die EG 11-3 eingestuft.
Ich habe meinen Vorgesetzten damals dazu angesprochen und er sagte mir, dass das wohl schon seine Richtigkeit hat. Vermutlich sei die EG 11-2 falsch gewesen und nach vier Monaten ist der Personalabteilung aufgefallen, dass es doch die 11-3 sein müsste (daher auch rückwirkend). Ich habe mir dazu keine weiteren Gedanken gemacht.
Letzte Woche habe ich ein Schreiben des niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung bekommen, dass man mich falsch eingruppiert hat. Nach der Höhergruppierungsmatrix hätte ich doch die EG 11 -2 bekommen müssen, aber aufgrund eines technischen Fehlers wurde mir die EG 11-3 zugeteilt. Mir wurden in den letzten 1,5 Jahren also über 5.000 € zu viel bezahlt und dieses Geld fordert man jetzt von mir zurück.
Ich habe beim Personalrat nachgefragt und dieser hat mir bestätigt, dass die EG 11-2 damals tatsächlich korrekt wäre. Ich wurde aber auch auf die Ausschlussfrist des TV-L hingewiesen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Monaten verfallen, wenn diese nicht schriftlich geltend gemacht werden. Bei Ansprüchen auf Rückforderung zu viel gezahlter Entgelte wird der Anspruch grundsätzlich im Zeitpunkt der Überzahlung fällig. Demnach demnach nur das zu viel gezahlte Gehalt für die letzten 6 Monate zurückzahlen.
Das habe ich dem Landesamts für Bezüge und Versorgung auch so mitgeteilt und dort hat man sehr ungehalten reagiert: Wenn ich nicht das komplette Geld zurückzahle, würde ich das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschädigen. Das kann für mich ganz erhebliche Auswirkungen haben. Außerdem wird das Land Niedersachsen im Zweifelsfall vor Gericht ziehen, um den kompletten Betrag einzufordern.
Ich bin etwas irritiert, wie ich hiermit umgehen soll. Wofür gibt es denn dann die Ausschlussfrist im TV-L, wenn man den Paragraphen sowieso umgehen kann/ möchte? Oder gibt es hier tatsächlich eine Konstellation, weswegen die Ausschlussfrist nicht greift?
MoinMoin:
auch für den AG gilt §37
Das heißt er kann nur die letzten 6 Monate zurück fordern.
Mehr ist dazu nicht zu sagen, ziemlich übergriffig die Person vom nlbv!
Und zu behaupten, dass das Verhältnis durch die nicht komplette Zurückzahlung gestört werden könnte, würde ich entgegne, dass mit dieser Aussage, dass der AG vertragsbrüchig werden will, das Verhältnis arg gestört wurde und man sich gerne vor Gericht wiedersehen kann.
Und du kannst dann ja noch anmerken, dass du wahrscheinlich nichts zurückzahlen wirst Stichwort Entreicherung 😇
Albeles:
Deine Personalführende Stelle hat den Fehler begannen und nicht Du.
Ich würde mich auf § 37 und der Auschlussfrist berufen. Um welche Summe handelt es sich denn pro Monat? Bis zu einem Betrag bis 150€ ist es ein geringfügiger Betrag und dann ist davon auszugehen das Du das Geld schon verbraucht hast.
Das mit dem Zerrütteten Verhältnis ist absoluter Blödsinn. Es könnte allein versucht werden das Du gegen Treu und Glauben verstoßen hast. Weil Du es nicht gemeldet hast. Was bei Dir aber auch nicht stimmt. Dein Vorgesetzter wurde ja Informiert von Dir. Lass es Notfalls vor Gericht drauf ankommen. Erstmal Einspruch gegen die volle Summe einlegen und schriftlich auf § 37 hinweisen. Dann bekommst Du ja Schriftlich eine Antwort. Und das wird interessant das Du erst richtig eingruppiert warst und nach 4 Monaten rückwirkend anders eingestuft und jetzt plötzlich doch falsch ist. Da wird der Richter fragen, weshalb Du falsch korrigierst wurdest und das dann 1,5 Jahre später doch aufgefallen sein soll.
DarkNight:
--- Zitat von: Albeles am 28.01.2024 18:44 ---Deine Personalführende Stelle hat den Fehler begannen und nicht Du.
Ich würde mich auf § 37 und der Auschlussfrist berufen. Um welche Summe handelt es sich denn pro Monat? Bis zu einem Betrag bis 150€ ist es ein geringfügiger Betrag und dann ist davon auszugehen das Du das Geld schon verbraucht hast.
--- End quote ---
Das sind monatlich 280 € brutto + 210 € mehr Jahressonderzahlung. Liegt also schon (deutlich) über der Grenze des geringfügiges Betrags
VFA West:
Mich wundert es, dass das NLBV scheinbar den §37 TV-L nicht kennt bzw. dich offenbar für dumm verkaufen möchte.
Selbstverständlich musst du nur die letzten 6 Monate zurückzahlen. Dies würde ich an deiner Stelle auch unbedingt tun, da dies vom §37 TV-L abgedeckt ist.
Alles andere ist allerdings das Versagen des NLBV und sicher kein technischer, sondern ein menschlicher Fehler. Denn die Höhergruppierung muss ja von Mitarbeitenden ins System eingegeben worden sein und dabei hätte man die Stufenzuordnung im Programm überprüfen müssen.
Wo Menschen arbeiten, passieren immer auch Fehler. Das NLBV möchte dich hier scheinbar unter Druck setzen, da der Schaden in diesem Fall doch erheblich ist und Konsequenzen mit sich ziehen würde - nicht für dich, sondern für die Mitarbeitenden, die diesen Schaden zu verantworten haben.
Wenn deine Schilderungen hier der Wahrheit entsprechen, dann ist das Verhalten des NLBV in diesem Fall absolut skandalös.
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