Hallo zusammen,
ich arbeite seit 3 Jahren für das Land Niedersachsen und somit gilt der TV-L.
Ich hatte anfangs die EG 8-3, aber seit 1,5 Jahren habe ich eine Stelle mit EG 11.
Laut Personalabteilung sollte ich entweder die EG 11-2 oder 11-3 erhalten.
Die ersten vier Gehaltsabrechnungen waren auch für die EG 11-2 ausgestellt und im fünften Monat wurde ich plötzlich rückwirkend in die EG 11-3 eingestuft.
Ich habe meinen Vorgesetzten damals dazu angesprochen und er sagte mir, dass das wohl schon seine Richtigkeit hat. Vermutlich sei die EG 11-2 falsch gewesen und nach vier Monaten ist der Personalabteilung aufgefallen, dass es doch die 11-3 sein müsste (daher auch rückwirkend). Ich habe mir dazu keine weiteren Gedanken gemacht.
Letzte Woche habe ich ein Schreiben des niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung bekommen, dass man mich falsch eingruppiert hat. Nach der Höhergruppierungsmatrix hätte ich doch die EG 11 -2 bekommen müssen, aber aufgrund eines technischen Fehlers wurde mir die EG 11-3 zugeteilt. Mir wurden in den letzten 1,5 Jahren also über 5.000 € zu viel bezahlt und dieses Geld fordert man jetzt von mir zurück.
Ich habe beim Personalrat nachgefragt und dieser hat mir bestätigt, dass die EG 11-2 damals tatsächlich korrekt wäre. Ich wurde aber auch auf die Ausschlussfrist des TV-L hingewiesen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Monaten verfallen, wenn diese nicht schriftlich geltend gemacht werden. Bei Ansprüchen auf Rückforderung zu viel gezahlter Entgelte wird der Anspruch grundsätzlich im Zeitpunkt der Überzahlung fällig. Demnach demnach nur das zu viel gezahlte Gehalt für die letzten 6 Monate zurückzahlen.
Das habe ich dem Landesamts für Bezüge und Versorgung auch so mitgeteilt und dort hat man sehr ungehalten reagiert: Wenn ich nicht das komplette Geld zurückzahle, würde ich das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschädigen. Das kann für mich ganz erhebliche Auswirkungen haben. Außerdem wird das Land Niedersachsen im Zweifelsfall vor Gericht ziehen, um den kompletten Betrag einzufordern.
Ich bin etwas irritiert, wie ich hiermit umgehen soll. Wofür gibt es denn dann die Ausschlussfrist im TV-L, wenn man den Paragraphen sowieso umgehen kann/ möchte? Oder gibt es hier tatsächlich eine Konstellation, weswegen die Ausschlussfrist nicht greift?