Guten Morgen zusammen,
ich hab mal zwei Fragen:
- Bei uns gibt es eine Ausschreibung bzgl. IT-Administrator Stelle, welche ohne Studium mit 2. QE und mit Studium ab 3. QE bewertet wird
Es sind allgemeine Administrator Tätigkeiten, Netzwerk, Benutzerservice etc., also wo keinerlei Besonderheiten in der Ausschreibung. Darf man das echt noch so unterschiedlich bewerten, nur weil man ein Studium hat? Man geht nur drauf ein, das Beamte 2. QE bis A9 und 3. QE bis A11 bekommen können.
- Bewerbung auf Stellen, wo Studium gefordert wird
Ich hab jetzt schon Einiges gelesen, aber praktisch darf man sich doch auf solche Stellen, z. B. 3. QE und 4. QE bewerben, wenn man durch praktische Fähigkeiten bzw. Kenntnisse das auch "kann". Außer sehr spezielle Sachen z. B. Forensik oder Ähnliches. Somit darf man ja vom Bewerbungsprozess nicht ausgeschlossen werden, wenn man keine entsprechende Ausbildung hat oder?
Ja unsere Personaler sind da sehr eigen, die meinen es ist so kompliziert, das ist nicht so einfach wie ich mir das vorstelle.
Liebe Grüße
Marc