Autor Thema: Ausschreibung IT, 2. QE vs. 3. QE, Forderung Studium  (Read 906 times)

ichbinderderschreibt

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Guten Morgen zusammen,

ich hab mal zwei Fragen:
- Bei uns gibt es eine Ausschreibung bzgl. IT-Administrator Stelle, welche ohne Studium mit 2. QE und mit Studium ab 3. QE bewertet wird

Es sind allgemeine Administrator Tätigkeiten, Netzwerk, Benutzerservice etc., also wo keinerlei Besonderheiten in der Ausschreibung. Darf man das echt noch so unterschiedlich bewerten, nur weil man ein Studium hat? Man geht nur drauf ein, das Beamte 2. QE bis A9 und 3. QE bis A11 bekommen können.

- Bewerbung auf Stellen, wo Studium gefordert wird
Ich hab jetzt schon Einiges gelesen, aber praktisch darf man sich doch auf solche Stellen, z. B. 3. QE und 4. QE bewerben, wenn man durch praktische Fähigkeiten bzw. Kenntnisse das auch "kann". Außer sehr spezielle Sachen z. B. Forensik oder Ähnliches. Somit darf man ja vom Bewerbungsprozess nicht ausgeschlossen werden, wenn man keine entsprechende Ausbildung hat oder?

Ja unsere Personaler sind da sehr eigen, die meinen es ist so kompliziert, das ist nicht so einfach wie ich mir das vorstelle.

Liebe Grüße
Marc

MoinMoin

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Antw:Ausschreibung IT, 2. QE vs. 3. QE, Forderung Studium
« Antwort #1 am: 29.01.2024 10:20 »
1. im Tarifbereich gibt es kein  "2. QE bis A9 und 3. QE bis A11 "
insofern falsches Forum.

Tariflich werden die Tätigkeiten bewertet unabhängig von den Personen die sie dann besetzen sollen/können.


2. Wenn eine gewisse Ausbildung gefordert (also ein Voraussetzung ist) und nicht als nur wünschenswert deklariert wird, dann darf ein Bewerber nicht berücksichtigt werden, wenn er die Voraussetzungen nicht hat.

Ist halt ein dämliche Selbstbeschränkung seitens des AGs. Da man sonst tariflich auch einen Schulabbrecher einstellen kann und die Arbeit machen lassen darf.

ichbinderderschreibt

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Antw:Ausschreibung IT, 2. QE vs. 3. QE, Forderung Studium
« Antwort #2 am: 29.01.2024 10:49 »
Zitat
1. im Tarifbereich gibt es kein  "2. QE bis A9 und 3. QE bis A11 "
insofern falsches Forum.

Tariflich werden die Tätigkeiten bewertet unabhängig von den Personen die sie dann besetzen sollen/können.

geht schon um TVL, man hat nur die Verdienstmöglichkeiten für Beamten angegeben, also entweder TVL oder Beamter.

Aber vielen lieben Dank für deine Aufklärung
Marc

MoinMoin

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Antw:Ausschreibung IT, 2. QE vs. 3. QE, Forderung Studium
« Antwort #3 am: 29.01.2024 11:16 »
Dann solltest du aufpassen, dass die einem nicht mit so einer Falschaussage kommen und behaupten du dürftest wegen fehlendem Studium keine EG11 bekommen!
Das ist gelogen und dünnpfiff.
Im IT Bereich gibt es de facto keine Ausbildungsvoraussetzung mehr.
Also ein Schulabbrecher darf grundsätzlich  tariflich eine in EG12 eingruppierte Tätigkeit übertragen bekommen und er bekommt dann auch die EG12 ausgezahlt.

ich1974

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Antw:Ausschreibung IT, 2. QE vs. 3. QE, Forderung Studium
« Antwort #4 am: 31.01.2024 13:27 »
Was der AG natürlich darf unterschiedliche Aufgaben übertragen oder entsprechende Zeitanteile zuordnen, die dann z. B. bei Bewerbern ohne Studium in EG 9 bzw. mit Studium in die EG 11 führen.

Ausschlaggebend im TVöD ist aber immer die übertragene Tätigkeit und nicht die ausgeführte Tätigkeit. Bei Beamten QE 2 oder QE 3 ist das anders. Siehe Beamtenforum.