Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch Zulage
Lio1896:
Guten Morgen in die Runde,
ich bin als stv. Sachgebietsleitung und Arbeitsgruppenleitung tätig. Aufgrund der Arbeitsgruppenleitung im Sachgebiet erhalte ich die EG 11. Nun vertrete ich meine Sachgebietsleitung aufgrund von Abwesenheit schon über einen Monat. Habe ich hier Anspruch auf eine Zulage (§14 TVÖD) oder muss mir die Tätigkeit für längere Abwesenheiten kommissarisch übertragen werden?
Gruß
VFA West:
Dir muss eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
MoinMoin:
Wenn sich die Zeitanteile, die durch die "dauerhafte" Vertretung verschoben haben, dann würde ich das mit der PA abklären, dass man dir dieses offiziell bestätigt, dass hier eine vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten vorliegt.
Lio1896:
--- Zitat von: VFA West am 29.01.2024 13:24 ---Dir muss eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
--- End quote ---
Aber wieso muss das ausdrücklich übertragen werden? Ich bin der dauerhafter Vertreter und übernehme ihre Aufgaben während der Abwesenheit vollumfänglich. Ich werde doch nicht vor jedem Urlaub "neu" ernannt. Die Übertragung ergibt sich doch schon aufgrund meiner stv. Funktion.
VFA West:
--- Zitat von: Lio1896 am 29.01.2024 14:26 ---
--- Zitat von: VFA West am 29.01.2024 13:24 ---Dir muss eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
--- End quote ---
Aber wieso muss das ausdrücklich übertragen werden? Ich bin der dauerhafter Vertreter und übernehme ihre Aufgaben während der Abwesenheit vollumfänglich. Ich werde doch nicht vor jedem Urlaub "neu" ernannt. Die Übertragung ergibt sich doch schon aufgrund meiner stv. Funktion.
--- End quote ---
Eben nicht, dann wäre die Vertretung ja eine ganz übliche Aufgabe, die sowieso regelmäßig anfällt.
Das ist nicht das, was mit dem §14 gemeint ist.
Für die Zulage nach §14 muss dir die höherwertigere Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
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