Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch Zulage
MoinMoin:
--- Zitat von: Lio1896 am 29.01.2024 14:26 ---
--- Zitat von: VFA West am 29.01.2024 13:24 ---Dir muss eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
--- End quote ---
Aber wieso muss das ausdrücklich übertragen werden? Ich bin der dauerhafter Vertreter und übernehme ihre Aufgaben während der Abwesenheit vollumfänglich. Ich werde doch nicht vor jedem Urlaub "neu" ernannt. Die Übertragung ergibt sich doch schon aufgrund meiner stv. Funktion.
--- End quote ---
Wenn jemand länger krank ist o.ä. und weg ist, dann verschieben sich die Zeitanteile.
War schlecht von mir formuliert:
Also nicht die Tätigkeit übertragen, sondern die höheren Zeitanteile vorübergehend übertragen lassen.
Normalerweise ist der Zeitanteil den die Vertretung ausmacht weit unter 20% und somit idR nicht eingruppierungsrelevant.
und noch öfter macht man keine echte Vertretung (weil man nicht alle Befugnisse hat).
Lio1896:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2024 14:38 ---
--- Zitat von: Lio1896 am 29.01.2024 14:26 ---
--- Zitat von: VFA West am 29.01.2024 13:24 ---Dir muss eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich übertragen werden.
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Aber wieso muss das ausdrücklich übertragen werden? Ich bin der dauerhafter Vertreter und übernehme ihre Aufgaben während der Abwesenheit vollumfänglich. Ich werde doch nicht vor jedem Urlaub "neu" ernannt. Die Übertragung ergibt sich doch schon aufgrund meiner stv. Funktion.
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Wenn jemand länger krank ist o.ä. und weg ist, dann verschieben sich die Zeitanteile.
War schlecht von mir formuliert:
Also nicht die Tätigkeit übertragen, sondern die höheren Zeitanteile vorübergehend übertragen lassen.
Normalerweise ist der Zeitanteil den die Vertretung ausmacht weit unter 20% und somit idR nicht eingruppierungsrelevant.
und noch öfter macht man keine echte Vertretung (weil man nicht alle Befugnisse hat).
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Die Zeitanteile verschieben sich ja automatisch weil ich das dreifache an Personal zu betreuen habe. Die Befugnisse wie Höhe der Freigaben und Unterschriften etc. Sind sowieso gleich.
FearOfTheDuck:
Und diese Erkenntnis muss auch der Personalabteilung kommen. Hast du mal dort nachgefragt, ob sie die Konstellation überhaupt auf dem Schirm haben? Manchmal ist man dort auf diesem Auge blind.
MoinMoin:
Oder man klärt die Personalabteilung auf, dass man ansonsten eben diese Vertretung nicht über den bisherigen Zeitrahmen macht, da sie es so angeordnet haben.
Wie gesagt, informiere das PA und den PR, dass durch die Situation momentan du einen höheren Zeitanteil machen müsstest, damit eine Zulage bekommen müsstest, oder du ansonsten die Arbeit liegen lassen musst, weil sie es so entschieden haben.
ElBarto:
Meine unqualifizierte Meinung:
Du musst die Aufgaben mindestens 3 Monate am Stück machen.
Die Aufgaben müssen einen überwiegenden oder mindestens 30%-igen Anteil Deiner Arbeitszeit ausmachen.
Die Aufgaben müssen im Vergleich zu Deinen normalen Aufgaben höher- oder "wenigerwertig" sein.
Die Aufgaben müssen Dir offiziell übertragen worden sein.
Trifft das alles zu würde es eine Änderung in der Eingruppierung bedeuten.
Jetzt würde ich sagen den Chef zu vertreten liegt im Rahmen Deiner offiziellen Aufgaben und wenn es vollumfänglich ist, könnten auch die notwendigen, höherwertigen Anteile vorliegen.
Solange sich aber nicht herausstellt, dass Dein Chef ausreichend lange weg ist um seine Stelle nachzubesetzen (evtl. mit dir) wird sich aber wohl keine Änderung ergeben.
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