@11Blume11
Du hast nichts falsch gemacht, der Dienstherr hat auch nichts falsch gemacht. Alles richtig.
Wie die Vorredner*innen ja erwähnt haben erhält du ja in Mutterschutz die vollen Bezüge - daher entfällt der Anspruch auf "PKV-Unterstützung". Sobald der Mutterschutz wieder endet, dran denken
erneut den Antrag zu stellen, das ist kein Automatismus. Dann werden die PKV Beiträge bis A8 wieder voll übernommen, solange Elterngeld bezogen wird. Darüber hinaus während Elternzeit und/oder in Elternzeit ohne Elterngeld dann 31 € / Monat.
Da der Anspruch bzw. die Auszahlung der Unterstützung nicht bestanden hat, ist diese zurück zu zahlen oder wird mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet.
Das Merkblatt von edeserver ist hier tatsächlich sehr informativ.
Siehe hierzu auch
§ 9 MuSchEltZV. Es bezieht sich explizt auf die Elternzeit und bei der vollen Übernahme auf das bestehen von Elterngeld. Während des Mutterschutzes wird ja eben kein Elterngeld gezahlt sondern Besoldung.