Autor Thema: Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz  (Read 2247 times)

11Blume11

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Hallo,

ich befinde mich gerade in Elternzeit nach Mutterschutz. Kürzlich wurde mir mitgeteilt, dass die Beiträge zur PKV während des Mutterschutzes in voller Höhe zurückgefordert werden weil ich mich eben in Mutterschutz anstatt Elternzeit befand. Vorausgegangen war ebenfalls eine Elternzeit, in der mir eben aufgrund einer unteren Besoldungsgruppe die Beiträge voll erstattet wurden.

War es "falsch" in Mutterschutz zu gehen? Das ist doch Pflicht und mir wäre nichts anderes übrig geblieben? Oder hätte ich von einer Elternzeit in die nächste "rutschen" können?

flip

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #1 am: 29.01.2024 13:55 »
In den zu gehen Mutterschutz hat man keine Wahl. Jedoch verstehe ich das Problem nicht.
Während des Mutterschutzes und der Zeit eines ggf. individuellen Beschäftigungsverbots hat man Anspruch auf Besoldung.

11Blume11

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #2 am: 31.01.2024 08:18 »
Meine Frage bezieht sich rein auf die Erstattung der privaten Krankenversicherung während des Mutterschutzes. Diese werden nämlich in den unteren Besoldungsgruppen in voller Höhe (während der Elternzeit) erstattet.

BalBund

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #3 am: 31.01.2024 10:29 »
Ich glaube wir müssen hier differenzieren. Mutterschutz VOR der Niederkunft ist "freiwillig" und macht bei Konstellationen wie Deiner in Elternzeit manchmal keinen Sinn.

Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend und wäre über das Elterngeld ggf. kompensiert worden.

Was flip allerdings meint wäre der "Trick" gewesen, die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig zu beenden also z.B. am 31.01. und ab 01.02. in den Mutterschutz für Kind 2 zu gehen. Auf diese Weise hättest Du Anspruch auf Besoldung bis zur nächsten Elternzeit, welche 8 Wochen nach der Geburt beginnt.

11Blume11

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #4 am: 10.02.2024 12:41 »
Ich bin leider immer noch nicht schlauer geworden. Mir geht es eben rein um die ERSTATTUNG der PKV-Beiträge WÄHREND des Mutterschutzes, nicht um die Besoldung an sich. Mein Besoldungs-Bearbeiter teilte mir auf Nachfragen auch mit, dass ich mich korrekt verhalten hätte weil ich dem gesetzlichen Mutterschutz auch nicht ausgekommen wäre.

Alexander79

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #5 am: 10.02.2024 13:19 »
Das Problem ist wohl eher, während dem Mutterschutz steht dir das nicht zu, da du ganz regulär deine Besoldung bekommst.
Erst in der Elternzeit, da hier keine Besoldung bezahlt wird, sondern nur ein geringer Beitrag Elterngeld, deswegen wirst du wie gesetzlich Versicherte sozusagen "beitragsfrei" gestellt.

Man wird genauso behandelt wie gesetzlich Versicherte.


Saxum

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Antw:Erstattung PKV-Beitrag während Mutterschutz
« Antwort #7 am: 12.02.2024 09:04 »
@11Blume11

Du hast nichts falsch gemacht, der Dienstherr hat auch nichts falsch gemacht. Alles richtig.

Wie die Vorredner*innen ja erwähnt haben erhält du ja in Mutterschutz die vollen Bezüge - daher entfällt der Anspruch auf "PKV-Unterstützung". Sobald der Mutterschutz wieder endet, dran denken erneut den Antrag zu stellen, das ist kein Automatismus. Dann werden die PKV Beiträge bis A8 wieder voll übernommen, solange Elterngeld bezogen wird. Darüber hinaus während Elternzeit und/oder in Elternzeit ohne Elterngeld dann 31 € / Monat.

Da der Anspruch bzw. die Auszahlung der Unterstützung nicht bestanden hat, ist diese zurück zu zahlen oder wird mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet.

Das Merkblatt von edeserver ist hier tatsächlich sehr informativ.

Siehe hierzu auch § 9 MuSchEltZV. Es bezieht sich explizt auf die Elternzeit und bei der vollen Übernahme auf das bestehen von Elterngeld. Während des Mutterschutzes wird ja eben kein Elterngeld gezahlt sondern Besoldung.