Autor Thema: Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem  (Read 2708 times)

SlawischerBaL

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Hallo zusammen,

hab eine schwierige Fallkonstellation zum drauf rumdenken.
Ein Beamter ist Beschuldigter in einer Ermittlungsache. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen würde ihm bei einer Verurteilung aufgrund der MiStra an den Dienstherren auch eine Disziplinarmaßnahme drohen.

Da der Beamte nicht möchte dass sich auf seiner Arbeit das Maul über ihn zerrissen wird da durch die MiStra viele Augen und Ohren innerhalb der DSt hier Einblick in seine juristischen Probleme bekommen überlegt der Beamte sich auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis entfernen zu lassen.

Damit würde, wenn rechtzeitig also noch im Ermittlungsverfahren und vor der Verurteilung ja keine MiStra rausgehen, weil er ja in keinem Dienstverhältnis steht also quasi arbeitslos.
Das würde auch bedeuten, kein Disziplinarverfahren oder sogar unehrenhafte Entfernung aus dem Dienst richtig?


Natürlich würde man damit seine Pension etc. aufs Spiel setzen - aber könnte man in diesem Fall sagen wir 2-4 Jahre in der Wirtschaft arbeiten und sich später im Leben erneut um
eine Stelle im öD bemühen ? Wir leben ja in einem Rechtsstaat und nach einer bestimmten Frist sind Strafen nicht mehr im Führungszeugnis auffindbar.

2strong

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #1 am: 29.01.2024 18:20 »
Es gibt auch Delikte, die 20 Jahre geführt werden. Vieles ist aber nach drei bzw. fünf Jahren raus, das stimmt.

FearOfTheDuck

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #2 am: 29.01.2024 19:30 »
Vielleicht sollte - je nachdem, wie schwer die Straftat wiegt - der Beamte auch überlegen, inwieweit er für die Beamtenlaufbahn und den ÖD geeignet ist.

Besoldungsrechner

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #3 am: 29.01.2024 19:59 »
Vielleicht sollte - je nachdem, wie schwer die Straftat wiegt - der Beamte auch überlegen, inwieweit er für die Beamtenlaufbahn und den ÖD geeignet ist.

Genauso wie unsere ach so sauberen "Volksvertreter" im Parlament ja? Ein Großteil hat doch mehr Dreck am Stecken wie wir uns vorstellen können. Mit dem Finger auf andere zeigen und den Moralapostel spielen können wir ja in Deutschland besonders gut. Dass sich Deutschland jedoch immer mehr - unter dieser Regierung - zur Bananenrepublik entwickelt sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Auch gerne mal die internationale Presse hierzu lesen hilft ein Bild ausserhalb der "Bubble" zu erhalten wie toll alles hier doch läuft 8).

Tagelöhner

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #4 am: 29.01.2024 20:21 »
Das Land entwickelt sich aber auch zur Bananenrepublik wenn charakterlich ungeeignete und nicht befähigte Personen in ein Beamtenverhältnis übernommen werden, was sie zu Repräsentanten des Staates macht. Da bringt es auch nichts zur Relativierung mit dem Finger auf "die da oben" zu zeigen.

FearOfTheDuck

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #5 am: 29.01.2024 20:46 »
Richtig!

@Besoldungsrechner: Ja, selbstverständlich sollten sich alle politischen Amts- und Würdenträger, die Straftaten von Gewicht begangen haben, hinterfragen, ob sie ihres Amtes würdig sind!

Aber dabei gilt auch, was für jeden anderen gilt und gelten sollte: "mehr Dreck am Stecken wie wir uns vorstellen können" ist da zu unkonkret und diese komische Allgegenwärtigkeits-Schuldvermutung ist noch nicht einmal Wichse für eine Ermittlungssache, also weniger wert als das, was am Stecken der anderen vermutet wird.

Im Übrigen finde ich den Hinweis, man fände alles toll hier und stehe dieser oder jener Politik nahe, bloß weil man Moral schätzt belustigend wie auch bezeichnend. Da können die Bananenrepublikaner ja froh sein, dass schlechte Politik und schlechtes Regieren an sich (noch?) keinen Straftatbestand darstellen. ;) Danke aber für den Lesetipp, dann weiß ich zumindest, wo ich einiges Blubble zu meiner vermeintlichen Bubble finde!

Besoldungsrechner

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #6 am: 29.01.2024 21:41 »
Richtig!

@Besoldungsrechner: Ja, selbstverständlich sollten sich alle politischen Amts- und Würdenträger, die Straftaten von Gewicht begangen haben, hinterfragen, ob sie ihres Amtes würdig sind!

Aber dabei gilt auch, was für jeden anderen gilt und gelten sollte: "mehr Dreck am Stecken wie wir uns vorstellen können" ist da zu unkonkret und diese komische Allgegenwärtigkeits-Schuldvermutung ist noch nicht einmal Wichse für eine Ermittlungssache, also weniger wert als das, was am Stecken der anderen vermutet wird.

Im Übrigen finde ich den Hinweis, man fände alles toll hier und stehe dieser oder jener Politik nahe, bloß weil man Moral schätzt belustigend wie auch bezeichnend. Da können die Bananenrepublikaner ja froh sein, dass schlechte Politik und schlechtes Regieren an sich (noch?) keinen Straftatbestand darstellen. ;) Danke aber für den Lesetipp, dann weiß ich zumindest, wo ich einiges Blubble zu meiner vermeintlichen Bubble finde!

Dem kann ich vollens zustimmen! Als Volksvertreter sowie insbesondere auch als Beamter ist es selbstverständlich unerlässlich sich an die geltende Gesetzeslage zu halten unabhängig von der politischen Einstellung links, rechts, mitte, oben, unten :). Insgesamt wird mir zu viel politisiert. Auch fehlt mir oft der vorbehaltslose politische Diskurs über Parteigrenzen hinweg. Miteinander reden ohne "Scheuklappen" war doch immer unsere Stärke?

FearOfTheDuck

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #7 am: 29.01.2024 22:23 »
Siehst du, und das bringt uns doch wieder zueinander. Im Großen und Ganzen bin ich da bei dir und die Quintessenz sollte doch sein, dass man wieder mehr miteinander redet, auch über Partei-, "Standes-" und Gesellschaftsgruppengrenzen hinweg. M.E. führt das Unterlassen nur dazu, dass sich Gruppen und auch einzelne Personen nicht mehr mitgenommen fühlen und woanders vermeintlich besser aufgehoben. Und das macht dann die extremen und demokratiefeindlichen Ränder stärker, als sie es sein müssten.

Was ich dabei vermisse, ist der Diskurs der breiten Mitte. Da ist die "Schublade" gefühlt so verschwindend schmal geworden, dass man zwangsläufig in eine der Schubladen links und rechts fällt, sobald man sich nur äußert.

Aber und das ist auch so ein Phänomen der Stunde: Es muss nicht hinter jedem Busch ein versteckter politischer Diskurs vermutet werden. ;) Da verweise ich doch eher auf andere Threads auch hier im Forum.

modesty

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #8 am: 29.01.2024 22:41 »
Vielleicht sollte - je nachdem, wie schwer die Straftat wiegt - der Beamte auch überlegen, inwieweit er für die Beamtenlaufbahn und den ÖD geeignet ist.

Genauso wie unsere ach so sauberen "Volksvertreter" im Parlament ja? Ein Großteil hat doch mehr Dreck am Stecken wie wir uns vorstellen können. Mit dem Finger auf andere zeigen und den Moralapostel spielen können wir ja in Deutschland besonders gut. Dass sich Deutschland jedoch immer mehr - unter dieser Regierung - zur Bananenrepublik entwickelt sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Auch gerne mal die internationale Presse hierzu lesen hilft ein Bild ausserhalb der "Bubble" zu erhalten wie toll alles hier doch läuft 8).

Immer wieder schön, diese offen zur Schau gestellte Blödheit. Unrecht anderer, relativiert natürlich das eigene. Man Man Man. Wie sehr kann man sich denn in eine Opferrolle begeben, ohne depressiv zu werden. ;D Gekrönt von der Aussage "mir wird zuviel politisiert". Danke für die Pointe am Abend.:)

SlawischerBaL

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #9 am: 29.01.2024 23:01 »
Coole Off Topic Debatte.

Möglich wäre das aber oder ?

clarion

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #10 am: 29.01.2024 23:57 »
Und wie kommst Du darauf,  dass man sich das Maul nicht zerreißt, wenn sich besagter Beamte so plötzlich entlassen lässt. Wenn man im ÖD war/ist und sich woanders bewirbt, wird häufig  verlangt,  dass man die Personalakte zur Einsicht frei gibt und die wird m.W. zehn Jahre aufbewahrt. Und gegen Mundpropaganda ist sowieso kein Kraut gewachsen.

Sonst bin ganz bei FearOfTheDuck und Tagelöhner

SlawischerBaL

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #11 am: 30.01.2024 00:31 »
Und wie kommst Du darauf,  dass man sich das Maul nicht zerreißt, wenn sich besagter Beamte so plötzlich entlassen lässt. Wenn man im ÖD war/ist und sich woanders bewirbt, wird häufig  verlangt,  dass man die Personalakte zur Einsicht frei gibt und die wird m.W. zehn Jahre aufbewahrt. Und gegen Mundpropaganda ist sowieso kein Kraut gewachsen.

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Weil ich oft genug mitbekommen habe dass ein Beamter sich hat entlassen lassen und niemand hat nach dem Grund gefragt. Was soll denn in der Personalakte drin stehen was den Arbeitgeber in der freien Wirtschaft interessiert? Wenn man sich vor einer Disziplinarmassnahme also noch bevor der Dienstherr davon Wind bekommt entlassen lässt, steht da ja auch nichts spannendes drin.

ElBarto

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #12 am: 30.01.2024 08:08 »
Kann mir nicht helfen, aber irgendwie kommt mir bei "Beamter", "Dienststelle", "Strafverfahren" usw. die Polizei und der auf mysteriöse Weise abgegebene Schuss aus einer Dienstwaffe bei einem Fußballspiel in den Sinn.

Aber egal.

Wird der Beamte verurteilt ist hier mit dem Verlust des Beamtenstatus zu rechnen.

Vorher zu gehen wird das wohl kaum retten.

Später wieder in den ÖD zu gehen ist natürlich möglich, aber als Beamter vermutlich nicht.

Natürlich bin ich da kein Experte.

Schmitti

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #13 am: 30.01.2024 08:37 »
Natürlich würde man damit seine Pension etc. aufs Spiel setzen
Die setzt man nicht aufs Spiel, die ist futsch. Natürlich mit der etwas leidlichen Gegenrechnung der Nachversicherung.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen
Sollte sich das komischerweise völlig überraschend bestätigen...  ::)
Falls sich der Entlassungsantrag herumspricht, könnte das an der ein oder anderen Stelle den Eindruck verstärken, dass sich da jemand schon die Schuld eingesteht...

Hans1W

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #14 am: 30.01.2024 09:26 »
Altersgeld gibt es auch noch zum Beispiel beim Bund, mehr als bei der Rentenversicherung, weniger wie bei der Pension.
Die Frage ist doch, wären das anrechnungsfähige Dienstzeiten bei der begründung des zweiten Beamtenverhältnis?