Autor Thema: Zulagengewährung  (Read 1285 times)

Elena0804

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Zulagengewährung
« am: 29.01.2024 20:52 »
Hallo ihr Lieben, ich hätte gern eure Meinung.
Ich absolviere gerade den Beschäftigtenlehrgang ll. Meine Stelle ist mit der 9b bewertet. Da ich den Bll noch nicht abgeschlossen habe erhalte ich nur die 9a ohne Zulage. Begründung hierfür lautet...... keine Zulage weil ich vorher nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Kollegen, die nach mir die gleiche Stelle begonnen haben und sich vorher schon in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis befanden, erhalten die Zulage.... Ist es rechtmäßig die Zulagengewährung davon abhängig zu machen, ob das vorherige Arbeitsverhältnis be-bzw. unbefristet war?

MoinMoin

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Antw:Zulagengewährung
« Antwort #1 am: 30.01.2024 00:36 »
nein

SiegVibe

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Antw:Zulagengewährung
« Antwort #2 am: 30.01.2024 10:56 »
Eher noch anders herum. Bist du noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis bzw. warst du bei Aufgabenübertragung
 befristet? Dann darf der Arbeitgeber die Eingruppierung erst gar nicht vom BII abhängig machen, da die Ausbildungs- und Prüfungspflicht entfällt. Du wärst also zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung sofort in die entsprechende EG einzugruppieren anstatt "nur" die Zulage zu erhalten.

Elena0804

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Antw:Zulagengewährung
« Antwort #3 am: 30.01.2024 19:55 »
Danke für die Anwort =)
Nein ich habe jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den ich davor nicht hatte.
Die vorherige Stelle war unabhängig von der aktuellen.

FearOfTheDuck

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Antw:Zulagengewährung
« Antwort #4 am: 30.01.2024 21:11 »
Dann ist die Begründung einfach bullshit!