Hallo ihr Lieben, ich hätte gern eure Meinung.
Ich absolviere gerade den Beschäftigtenlehrgang ll. Meine Stelle ist mit der 9b bewertet. Da ich den Bll noch nicht abgeschlossen habe erhalte ich nur die 9a ohne Zulage. Begründung hierfür lautet...... keine Zulage weil ich vorher nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Kollegen, die nach mir die gleiche Stelle begonnen haben und sich vorher schon in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis befanden, erhalten die Zulage.... Ist es rechtmäßig die Zulagengewährung davon abhängig zu machen, ob das vorherige Arbeitsverhältnis be-bzw. unbefristet war?