Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe 11 Stufe 3 beschäftigt. Nächste Steigerung Stufe 4 ab 01.2024.
Jetzt findet ab 01.01.2024 eine vorübergehende Beauftragung in eine Tätigkeit der Entgeltgruppe 12 statt.
Stufenaufstieg und höherwertige Beauftragung finden am selben Tag statt.
Ich habe dazu das Rundschreiben des BMI vom 21.09.2007 gefunden, in dem es unter Hinweis Nr. 4 heißt:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070921_2.pdf?__blob=publicationFile&v=2"(...)
Fällt der Aufstieg in eine höhere Stufe der bisherigen Entgeltgruppe (§ 16 Abs. 4 TVöD, § 7
Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund, am 1. Oktober 2007 gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund) in denselben Monat wie eine Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 TVöD und § 8 Abs. 1 TVÜ-Bund), ist in
allen Fällen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der beiden Ereignisse rechnerisch
zunächst der Stufenaufstieg umzusetzen und erst im Anschluss daran die Höhergruppierung
vorzunehmen."
Wie ist die persönliche Zulage zu ermitteln?
A: Grundlage ist das Gehalt bis 31.12.2023 (Gruppe 11 Stufe 3)
B: Es wird erst der Stufenaufstieg zum 01.01.24 in die Gruppe 11 Stufe 4 als Grundlage berücksichtigt und dann nach dem nächsthöheren Festgehalt in der Gruppe 12 gesucht.
Lieben Dank für Eure Einschätzungen.
Der Angestellte