Hallo,
Nach dem Widerspruch gegen die gewährte Alimentation habe ich vor ein paar Tagen von dem NLBV die erbetene Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit nicht über den Widerspruch entschieden werden kann. Leider fehlt der ebenfalls erbetene Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Sollte man deswegen noch einmal nachhaken?