Autor Thema: [NI] Widerspruch gegen die gewährte Alimentation 2023  (Read 735 times)

clarion

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Hallo, 

Nach dem Widerspruch gegen die gewährte Alimentation habe ich vor ein paar Tagen von dem NLBV die erbetene Eingangsbestätigung erhalten,  mit dem Hinweis, dass derzeit nicht über den Widerspruch entschieden werden kann. Leider fehlt der ebenfalls erbetene Verzicht auf die Einrede der Verjährung.  Sollte man deswegen noch einmal  nachhaken?

Boßler

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Antw:[NI] Widerspruch gegen die gewährte Alimentation 2023
« Antwort #1 am: 30.01.2024 08:53 »
Aus meiner Sicht, ist der Verzicht nicht erforderlich. Sollte in diesem Jahr der Gesetzgeber keine verfassungskonforme Alimentation geregelt haben, so steht es einem frei einen erneuten Widerspruch für das Jahr 2024 einzulegen. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist eine freiwillige Entscheidung des Dienstherren, welche nicht erzwungen werden kann.

lotsch

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Antw:[NI] Widerspruch gegen die gewährte Alimentation 2023
« Antwort #2 am: 30.01.2024 09:20 »
Man muss dann nur die Verjährungsfrist von 3 Jahren beachten und vorher Klage einreichen.