Da wirst do wohl in den Mond schauen.
Wenn du künftig mit deiner neuen Partnerin (das ist rechtlich keine Lebenspartnerin!) zusammen wohnst, hast du zwar Kinder in deinem Haushalt, aber es steht Dir das Kindergeld dafür nicht zu. Somit kein Familienzuschlag.
Der Familienzuschlag für dein eigenes Kind fällt ebenso weg, sofern es nicht bei dir lebt. Familienzuschlag verheiratet fällt damit auch weg, sofern du deiner (dann) Ex-Ehefrau keinen Unterhalt schuldest und zahlst.
Und nein, der Kindesunterhalt zählt nicht.