Hallo zusammen,
ich würde mich über eine Einschätzung zum Thema Sonstige Beschäftigte freuen. Wie wird das Thema in der Praxis gehandhabt? Wenn ich gleichwertige Erfahrungen und Fähigkeiten besitze, ist es dann für den öffentlichen Arbeitgeber ein Mehraufwand, mich einzustellen (gegenüber einem „normalen“ Bewerber)? Kommt das in der Praxis vor oder ist es nur theoretisch möglich?
Konkreter Fall: Ich besitze einen Bachelor-Abschluss und habe in meinem Master-Studium alle Leistungen bis auf die Masterarbeit mit sehr guten Noten erbracht. Die Masterarbeit kann ich allerdings voraussichtlich aus privaten Gründen nicht beenden und habe damit keinen offiziellen Abschluss. Ich war allerdings bereits zweimal im höheren Dienst (EG 13) tätig (besondere Umstände, nicht als Sonstiger Beschäftigter). Aktuell arbeite ich nicht im ÖD, aber in einem ÖD-relevanten Umfeld. Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch? Erfahrungen und Fähigkeiten dürften ja erfüllt sein, oder?
Falls ihr euch fragt, warum ich es nicht einfach so handhabe, wie bei meiner letzten EG 13 Stelle: ist kompliziert …
Ich habe bisher im kommunalen Kontext gearbeitet, die Frage gilt aber für den ÖD allgemein.
Vielen Dank vorab!