Autor Thema: Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis  (Read 1251 times)

powi

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Hallo zusammen,

ich würde mich über eine Einschätzung zum Thema Sonstige Beschäftigte freuen. Wie wird das Thema in der Praxis gehandhabt? Wenn ich gleichwertige Erfahrungen und Fähigkeiten besitze, ist es dann für den öffentlichen Arbeitgeber ein Mehraufwand, mich einzustellen (gegenüber einem „normalen“ Bewerber)? Kommt das in der Praxis vor oder ist es nur theoretisch möglich?

Konkreter Fall: Ich besitze einen Bachelor-Abschluss und habe in meinem Master-Studium alle Leistungen bis auf die Masterarbeit mit sehr guten Noten erbracht. Die Masterarbeit kann ich allerdings voraussichtlich aus privaten Gründen nicht beenden und habe damit keinen offiziellen Abschluss. Ich war allerdings bereits zweimal im höheren Dienst (EG 13) tätig (besondere Umstände, nicht als Sonstiger Beschäftigter). Aktuell arbeite ich nicht im ÖD, aber in einem ÖD-relevanten Umfeld. Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch? Erfahrungen und Fähigkeiten dürften ja erfüllt sein, oder?
Falls ihr euch fragt, warum ich es nicht einfach so handhabe, wie bei meiner letzten EG 13 Stelle: ist kompliziert …

Ich habe bisher im kommunalen Kontext gearbeitet, die Frage gilt aber für den ÖD allgemein.

Vielen Dank vorab!  :)

Umlauf

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powi

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #2 am: 30.01.2024 19:00 »
Danke für deine Antwort :) Das Papier vom BVA kenne ich bereits. Mir gehts mehr darum, ob jemand weiß, wie das in der Praxis so gelebt wird? Auch wenn ich denke, dass ich gute Begründungen für meine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen habe, ist da ja von Seiten der Behörde immer noch viel Interpretationsspielraum. Kommt es häufig vor, dass es Sonstige Beschäftige gibt oder existiert die Möglichkeit eher nur theoretisch, weil es für die Behörden mit Mehraufwand verbunden ist bzw. die Auslegung sehr streng gehandhabt wird?

MoinMoin

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #3 am: 30.01.2024 19:37 »
Ich war mehrfach bei Einstellungen beteiligt, wo jemand als sB eingestellt wurde.
Es ist wie es ist, es ist eben eine Frage von den Personen und deren Vita, die man als sB einstellen will.
Dann ist es eine halbe Seite die man als Begründung schreibt und fertig.
Und natürlich auch des wollens.
Denn eine Anerkennung als sB einzuklagen ist schwer

FearOfTheDuck

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #4 am: 30.01.2024 21:10 »
Großartigen Mehraufwand sehe ich dabei nicht. Der AN kann den sB begründen und der AG kann die Einstellung darüber vertreten.

Was dem allerdings oft entgegensteht und was sich häufig in der Praxis von MoinMoins AG unterscheidet, ist die Denke und sind die internen Festlegungen vieler AG. Da werden schon bei der Ausschreibung höhere Anforderungen an die Bewerber gestellt, als es für die Tätigkeit überhaupt nötig ist. Und das setzt sich bei der internen "Karriere" fort. Da wird etwa entsprechende Lehrgang stets über die persönliche und fachliche Eignung gesetzt. Nichts gegen stetes Lernen und sich Weiterbilden, aber manchmal empfiehlt sich auch der Blick nach links und rechts. Da bietet sich ggf. tariflich die Möglichkeit über den sB. Eigentlich...

Organisator

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #5 am: 31.01.2024 08:36 »
  Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch?

Eher nicht. Die meisten Ausschreibungen setzen einen Master voraus. Da du den nicht hast, darfst du formell nicht fürs Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

MoinMoin

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #6 am: 31.01.2024 10:13 »
  Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch?

Eher nicht. Die meisten Ausschreibungen setzen einen Master voraus. Da du den nicht hast, darfst du formell nicht fürs Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Also bei uns ist man inzwischen da auch klüger geworden und man hat aus dem Voraussetzung ist ein Wünschenswert ist im Text gemacht undalles ist gut.
(Hat auch gedauert, bis die Kalkrieselnden es kapiert haben, dass wir im TV Recht und nicht Beamten Recht sind.)


Saggse

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #7 am: 31.01.2024 11:19 »
Bei uns kenne ich nur Angestellte, denen zwar entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden, die aber mangels persönlicher Voraussetzungen eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert sind. Die Argumentation dahinter ist die, dass man Geld sparen kann jemand, der tatsächlich den vorausgesetzten Abschluss (oder vergleichbare Kenntnisse) hat, ggf. auch flexibler eingesetzt werden könnte als jemand, der nur in einem konkreten Aufgabenbereich über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

MoinMoin

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Antw:Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
« Antwort #8 am: 31.01.2024 11:49 »
Bei uns kenne ich nur Angestellte, denen zwar entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden, die aber mangels persönlicher Voraussetzungen eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert sind. Die Argumentation dahinter ist die, dass man Geld sparen kann jemand, der tatsächlich den vorausgesetzten Abschluss (oder vergleichbare Kenntnisse) hat, ggf. auch flexibler eingesetzt werden könnte als jemand, der nur in einem konkreten Aufgabenbereich über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
korrekt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Es ist fraglich, ob jemand durch Ablauf von Zeit auf so einem Posten erreichen kann.
Oder ob durch seine 20 Jahre vielfältigen Tätgikeiten in dem Bereich er nachgewiesen hat, dass er die gleiche Fähigkeiten wie der mit dem Abschluss hat.