Autor Thema: Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?  (Read 3341 times)

elclassicomv

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Hallo liebe Gleichgesinnte,

im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind. Folgendes ist also passiert:

Ausgangslage:
Sachbearbeiter im mD wurden von der EG 8 in die EG 9c eingruppiert und
Sachbearbeiter im gD wurden von der EG 9c in die EG 11 eingruppiert, was mich natürlich sehr für die Kollegen freut.

Die Sachgebietsleiter jedoch sind in der EG 11 verblieben.

Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.

Daher meine Frage an euch:

Ist es üblich oder kennt ihr ähnliche Konstellationen wo dies die gängige Praxis ist?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

TV-Ler

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Ja, es ist üblich und gängige Praxis, das mit Begrifflichkeiten aus dem Beamtenbereich ("mD", "gD") im Rahmen der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten hantiert wird. Dafür findet sich allerdings keine tarifliche Grundlage.

elclassicomv

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Ja, es ist üblich und gängige Praxis, das mit Begrifflichkeiten aus dem Beamtenbereich ("mD", "gD") im Rahmen der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten hantiert wird. Dafür findet sich allerdings keine tarifliche Grundlage.

Vielen Dank für deine Antwort, aber mir geht es nicht um die Begrifflichkeiten sondern um die gleiche Vergütung der Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter.

JahrhundertwerkTVÖD

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Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der übertragenen Tätigkeiten und nicht eines "mD" und "gD" wie bei Beamten.
Eine pauschale Antwort wird kaum möglich sein, ohne zu wissen welche Tätigkeiten übertragen wurden.

Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.

MoinMoin

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Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.


Angelsaxe

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Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.

Die Frage ist doch, ob das "zulässig" ist oder ob aus einer Vorschrift herausgeht, dass ein Vorgesetzter auch eine höhere Eingruppierung haben muss?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Herbert Meyer

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Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.

Die Frage ist doch, ob das "zulässig" ist oder ob aus einer Vorschrift herausgeht, dass ein Vorgesetzter auch eine höhere Eingruppierung haben muss?

Nein, im TVöD existiert keine Vorschrift, aus der hervorgeht, dass ein Vorgesetzter eine höhere Eingruppierung haben muss.

Schmitti

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im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?

Johann

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Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?

Layer8

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Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...

elclassicomv

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Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...

Korrekt, für die allgemeine Verwaltung ist dahingehend nichts geregelt.

Lediglich folgender Auszug:

Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

elclassicomv

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im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?

Ein kleine Gruppe der Sachbearbeiter haben einen konkreten Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin wurde aber die komplette Abteilung überprüft. Die Sachgebietsleiter wurde aber nicht betrachtet, mit der Begründung: Es hat sich ja schließlich nichts an den Tätigkeiten geändert. :o

Wir werden dann wohl ebenfalls einen solchen Antrag stellen müssen...

Schokobon

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Wer liebt sie nicht: Die Anträge auf Höhergruppierung  ;D

Wie gedenkt "ihr" die Heraushebung aus der E11 zu begründen?
Und warum wollt ihr das jetzt erst tun? Habt ihr in der Vergangenheit wissentlich eine falsche Eingruppierung hingenommen? Als SGL??

MoinMoin

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Die Begründung liegt doch auf der Hand, eine Horde 11er und deren höherwertige Tätigkeiten zu beaufsichtigen und leiten ist verantwortungsvoller als als ein paar 9cler zu bespaßen. 
Und jetzt erst, weil man jetzt erst merkt was für eine hohe Verantwortung die Untergebenen haben.
 8)

Schmitti

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Oder einfach weil man jetzt weiß, dass man es mit der "zuständigen Organisationsabteilung" vielleicht einfach mal probieren sollte.