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[SH] Frage zu § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei DU

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HansGeorg:
Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um eine Dienstunfähigkeit vor erreichen der Regelaltersgrenze bei erfüllen der Mindestbeitragszeit in der gesetzlichen RV durch einen vorhergehenden Beruf.

Wie lässt sich darauf der § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes des Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG anwenden? Ich bin zu doof das zu durchdringen.

Rentenonkel:
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das:

Wenn der Ruhegehaltssatz bei Dienstunfähigkeit von 66,97 % allein aus Beamtenzeiten nicht erreicht wird, kann man die Versorgung vorübergehend auf Antrag erhöhen lassen, bis man das Rentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.

Sobald die gesetzliche Rente dann greift, erhält man wieder weniger Versorgung und daneben dann eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 

HansGeorg:
Ok, danke. Dies bedeutet also, dass bei dem Bezug von einem Mindestruhegehalt eben noch 0,95667% Aufschlag hinzugerechnet werden. Aber wovon errechnen sich diese Prozente und pro Jahr oder Monat?

Patricia:
 Es sind 0,95667%  pro Rentenversicherungsjahr  (≙ 0,0797% /Monat)

mit 10.8% Abschlag sind das  0,95667*0,892= 0,8533% pa ,effektiv

Einfach mal Google anwerfen. 
Wichtig ist noch der max. Hinzuverdienst der zw. 325€ (Bawü) bis 525€( Bäärlin, NRW) pro Monat liegt.
Keine Ahnung wie's im hohen Ñorden von SH aussieht ...

HansGeorg:
Ich habe mich damit jetzt noch einmal befasst, verstehe es aber immer noch nicht zufriedenstellend. Vielleicht bin ich zu doof. Deshalb vielleicht noch eine abschließende Frage:

Für jeden Monat in der Rentenübersicht bekomme ich (wenn ich die 5 Jahre voll habe) somit 0,0711% (0,8533 / 12) Aufschlag pro Monat auf meine Brutto Versorgung. Ist dies so korrekt?

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