Autor Thema: Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b  (Read 910 times)

ichbinderderschreibt

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Hallo zusammen,

Ich hab eine Frage, bei uns im Amt gibt es Stellen, welche je nach Qualifikation mit E5 oder E9b bewertet werden.

Also Stellenausschreibung ist z. B. Bearbeiten von Anträgen usw., aber es wird darauf hingewiesen mit Studium E9b und ohne Studium E5
Alles in einer Stellenbeschreibung, wie kann man den das unterschiedlich bewerten?
Es geht doch um die Stelle bzw Tätigkeit , nicht um die Ausbildung?
Liebe Grüße Mark

clarion

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Antw:Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b
« Antwort #1 am: 30.01.2024 17:57 »
Ich nehme an, dass E5 die Hilfsarbeiten macht. Akten anlegen, Anträge erfassen und ggf. aufbereiten etc., während diejenigen mit der 9b die Bearbeitung machen.

MeinerEiner

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Antw:Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b
« Antwort #2 am: 30.01.2024 22:35 »
Die Angabe der Entgeltgruppe hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung.

clarion

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Antw:Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b
« Antwort #3 am: 30.01.2024 23:14 »
Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.

MoinMoin

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Antw:Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b
« Antwort #4 am: 31.01.2024 06:19 »
Sie stellt nur die Rechtsmeinung des AGs bezüglich der Eingruppierung der übertragbaren Tätigkeiten dar.
Was dann für Tätigkeiten übertragen werden ist damit natürlich nicht gesagt.

MeinerEiner

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Antw:Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b
« Antwort #5 am: 31.01.2024 08:49 »
Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.

Das könnte sich im Idealdall natürlich auch einmal decken.