Autor Thema: Leitende Beschäftigte in der Pflege  (Read 1112 times)

Abaulet

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Leitende Beschäftigte in der Pflege
« am: 30.01.2024 17:58 »
Hallo zusammen!

Ich habe mich eben nochmal mit der EGO befasst und brauche nochmal etwas Schwarmwissen.

In 2.1.b heißt es: "Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit. 2Einer Stationsleitung sind in der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte unterstellt".

So weit, so gut. Ich bin leitender Beschäftigter in der Pflege, verantworte ein Zentrum mit drei Stationen und einer Tagesklinik. Fachlich unterstellt sind mir 34 examinierte Pflegekräfte. Eingruppiert bin ich in P13, es gibt eine ständige Stellvertretung mit P12, auf den Stationen gibt es ansonsten keine weiteren Personen mit Leitungsfunktion.

Ich frage mich, ob die P13 richtig erscheint, weil im Organigramm noch eine Pflegedienstleitung auftaucht, die neben meinem Bereich noch die Institutsambulanz verantwortet, oder ob ich nicht schon in dieser Funktion Anspruch auf P14 hätte. Wie seht Ihr das? Ich bin gespannt auf Eure Einschätzungen  :)

P.S. Ich glaube nicht, dass es hier von Bedeutung ist, aber ich habe DQR-Niveau 6  ;)

gdb

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Antw:Leitende Beschäftigte in der Pflege
« Antwort #1 am: 31.01.2024 07:33 »
Hi.

Angenommen TVöD-B findet Anwendung per Arbeitsvertrag und Entgeltordnung Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 ist einschlägig. - Nicht Ziffer 3 für Lehrkräfte und nicht Ziffer 20 für alle anderen Leitungskräfte (Ergo-, Physiotherapeuten, Diätassistenten, Präsenzkräfte, ...)

Nun zählt man die unterstellten Mitarbeiter (nicht die Köpfe sondern die % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, unbesetzte Stellen zählen dazu - siehe Vorbemerkungen, 9. Unterstellungsverhältnisse)

Definiere "Summe der unterstellten Mitarbeiter" = SuMA

Bei SuMA <= 9 bist du als Gruppen/Teamleitung in EG P10
Bei SuMA <= 12 bist du als Stationsleiter in EG P12
Als als Stationsleiter mit höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen (ich nehme an SuMA >12) bist du in EG P13
Wenn dir mehrere Stationen unterstehen und SuMA <= 48 dann bist du als Bereichs/Abteilungsleiter in EG P14

Quelle: Tarifvertrag TVöD-B auf vka.de

Von daher komme ich zum Schluss: EG P13 klingt nicht unrealistisch.

PS: Das Level deiner Qualifikation dafür ist egal. (Doktor als Pförtner kriegt Gehalt eines Pförtners)

Abaulet

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Antw:Leitende Beschäftigte in der Pflege
« Antwort #2 am: 31.01.2024 18:13 »
Hi gdb,

danke für Deine Erläuterungen. In Vk-äquivalenten gerechnet wären es in meinem Fall 26,3 unterstelltes Fachpersonal, wie gesagt verteilt auf drei Stationen und einer Tagesklinik.
Ich kann mir schon vorstellen, dass P13 am wahrscheinlichsten ist, wollte aber aufgrund der für mich etwas vagen Durchschrift der EGO nochmal andere Meinungen dazu einholen  :)

Mortis

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Antw:Leitende Beschäftigte in der Pflege
« Antwort #3 am: 18.02.2024 20:33 »
Moin,

vielleicht besser spät als nie noch mal meine Meinung dazu.

Also ich selbst bin in P13 eingruppiert und leite eine "große Station" mit 36 Bew. und über 12 VK Stellen.
Meine Stellv. ist in P12 eingruppiert. Mein Betriebsrat hat die Eingruppierung aber auch vor dem Arbeitsgericht erstreiten müssen. Weil der Arbeitgeber uns auch nicht als Station sah sondern als Team. 

Für mich bist du zu niedrig eingruppiert.

Für dich gilt doch :

c) 1Ein Bereich bzw. eine Abteilung um
fasst in der Regel mehrere Stationen. 2Einer
 Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der
 Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unter
stellt.

Du hast ja deutlich mehr Mitarbeiter als 12 und zudem ja 3 Bereiche und noch eine Tagesklinik.

Meine PDL hat auch 3 Pflegbereiche (je 36 Bew) und eine Tagespflege (12 Gäste) und ist in P15 eingruppiert.

Fazit: Meines Verständnis nach müsstest du mindestens in P14 sein oder in P15 je nach übertragenen Tätigkeiten würde ich erwarten.