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Runtergruppierung oder bleibt die EG bei Stellenwechsel?

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ichweißkein:
Hallo,

angenommen ich bin in EG 8 und bewerbe mich im öffentlicher Dienst auf eine Stelle(kompllet andere Tätigkeit wie vorher) die EG 6 ist. Was würde dann passieren, wenn man mich nehmen würden? Dürfte man mich runtergruppieren oder würde ich weiterhin in EG 8 bleiben?

Vielen Dank im Voraus.

VG

MoinMoin:
Ja, du wirst dann runtergruppiert, wenn es der alte AG ist.
Man wird aufgrund der auszuübendnen Tätigkeiten eingruppiert.
Bei Neueinstellung ist es eh irrelevant was du vorher hattest.

Saggse:
Ansonsten würde das ja bedeuten, dass ein Amtsleiter bei Beibehaltung seines Gehaltes fortan als Pförtner arbeiten kann... ;-)

JahrhundertwerkTVÖD:
Wer kennt nicht den Chefarzt welcher nun die Post verteilt und weiterhin sein Chefarztgehalt erhält?

kleene01:
Ich war vorher E9a im TV-L Erfahrungsstufe 3 und bin jetzt in der E6 Erfahrungsstufe 4 TVöD. Man behält also die Eingruppierung nicht. Aber Augen auf beim richtigen Tarifvertrag. Ich habe jetzt sogar ein paar Euro netto mehr, weil der TVöD besser bezahlt und dafür weniger Verantwortung und mehr Zeit für die Familie.

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