Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Runtergruppierung oder bleibt die EG bei Stellenwechsel?
FearOfTheDuck:
Verschiedene AG sind sowieso verschiedene AG. Da ist die Neueinstellung weder eine Höher- noch Herabgruppierung, da braucht man sich über eine Art "Besitzstand" bei den EG gar keine Gedanken zu machen.
E15TVL:
--- Zitat von: kleene01 am 14.02.2024 19:45 ---Ich war vorher E9a im TV-L Erfahrungsstufe 3 und bin jetzt in der E6 Erfahrungsstufe 4 TVöD. [...] Ich habe jetzt sogar ein paar Euro netto mehr, weil der TVöD besser bezahlt [...]
--- End quote ---
E9a/3 TV-L versus E6/4 TVöD soll hinsichtlich des Nettogehaltes zugunsten des TVöD ausgehen? Halte ich angesichts der aktuellen Entgelttabellen für eine gewagte These, genau wie die pauschale Aussage, dass der TVöD besser bezahlt. Insbesondere im unteren Entgelttabellenbereich würde ich da lieber zweimal hinschauen.
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