Autor Thema: TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit  (Read 800 times)

MDAngestellter

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Hallo liebe Experten,

ich bin neu hier und bitte steinigt mich nicht, wenn ich was falsch mache. Ich habe zu meinem Thema die Suche bemüht und auch das passende Thema gefunden:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113269.msg159044.html#msg159044
Allerdings ist "Ja du hast Recht" auf eine oder-Frage für mich missverständlich. Das Thema ist das gleiche, eine Weiterbildung, Abreisetag sind 4 h Seminar und 1 h Fahrt. Nach § 6 Absatz 11 Satz 2 heißt es doch unmissverständlich?
"2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung
der Reisezeit nicht erreicht würde."

Beim vorherigen TV-L Arbeitgeber gab es da anstandslos die 8 Stunden oder man konnte darlegen, dass es mehr als 8 Stunden waren. Hier will man jetzt 5 h gutschreiben. Ist das Auslegungssache, liegt es an der Kulanz (und damit, ob man einen fairen AG hat) oder sind die 8 h eigentlich sicher einzutragen und müsste da nochmal expliziter nachfragen oder den Personalrat anschreiben (ich will sowieso gleich eine e-Mail an HR fertig machen, anderes Thema folgt gleich noch, dann würde ich das eh zusammen loswerden wollen).

Vielen Dank

Lars

MoinMoin

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Antw:TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 31.01.2024 11:29 »
Frage: Kann man nach der 1h rückfahrt nicht in die Dienststelle fahren und die restlichen 2-3 h arbeiten?
Auf diesen GEdanken beruht wahrscheinlich die 5h
Und die 8 h gewährung beruht dann wohl auf reiner Nettigkeit.

§ 6 Absatz 11 Satz 2 verstehe ich so:
3h Hinfahrt
3h Seminar
3h Rückfahrt
macht Tagessoll 8h und nicht 3h

Und dein Fall auf die Spitze getrieben:
1h Seminar und 1h Fahrt soll 8h ergeben?


Maggus

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Antw:TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 31.01.2024 12:09 »
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Satz 1 im §: "Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit."

Grundsätzlich zählt nur die tatsächliche Zeit des Seminares vor Ort und erst durch Satz 2 wird auch die Reisezeit gewürdigt. Daraus ableiten zu wollen, dass dann immer 8h gutgeschrieben werden müssen, unabhängig von der tatsächlichen Seminar- bzw. Reisezeit schießt mMn eindeutig über das Ziel der Regelung hinaus (siehe Beispiel von MoinMoin).

MDAngestellter

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Antw:TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 31.01.2024 12:44 »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Nur nochmal herausgearbeitet, es ging um ein auswärtiges Seminar mit Übernachtung. Ich war also insgesamt 29 h von zu Hause weg. Klar bei kurzen eintägigen Seminaren verstehe ich das mit den 2h Hin- und Rückfahrt und 2h Seminar sollten dann auch nur 6 h Arbeitszeit sein. Da gehe ich uneingeschränkt  mit. So wie es dann nichtmal eine Verpflegungspauschale gäbe. Aber hier sind es An- und Abreisetag, wo es auch unabhängig von der Dauer die kleine Verpflegungspauschale gibt. Ich hätte jetzt angenommen, dies ist rechtlich der gleiche Sachverhalt und bei An- und Abreisetag gfibts dann auch immer die 8 h, egal wie lange sie tatsächlich dauern. Oder gibt es keinen gemeinsamen Rechtsnegriff und hier sind es dann nur die 5 h, trotz der auswärtigen Übernachtung?

Wenn es so wäre, werde ich den Punkt von meiner email mal streichen :)

CU Lars

MoinMoin

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Antw:TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 31.01.2024 13:23 »

Nochmal: Warum konntest du nicht vom Seminar zu deiner Dienststelle fahren 3h arbeiten und damit die 8h voll machen?
Wenn du also 1h Seminar am Abreise Tag hättest und 1h Reisezeit würdest du da auch erwarten, dass du dann 8 h gutgeschrieben bekommst?

Oder wenn du am Vortag anreist, da es dir nicht zuzumuten ist, am ersten Seminartag anzureisen (Beginn 8 Uhr z.B.) und du 3 h Reise Zeit hast, dann erwartest du dass du 8 h gutgeschrieben bekommst?
Oder kann man da erwarten, dass du 4h in der Dienststelle / HO arbeitest und dann losfährst?
Nicht falsch verstehen:
Ich finde es gut und befürworte AG die eine solche Kulanz an den Tag legen, wie dein alter AG.


Organisator

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Antw:TV-L §6 Absatz 11 - Dienstreisezeit - Arbeitszeit
« Antwort #5 am: 31.01.2024 14:56 »

Nochmal: Warum konntest du nicht vom Seminar zu deiner Dienststelle fahren 3h arbeiten und damit die 8h voll machen?
Wenn du also 1h Seminar am Abreise Tag hättest und 1h Reisezeit würdest du da auch erwarten, dass du dann 8 h gutgeschrieben bekommst?

Oder wenn du am Vortag anreist, da es dir nicht zuzumuten ist, am ersten Seminartag anzureisen (Beginn 8 Uhr z.B.) und du 3 h Reise Zeit hast, dann erwartest du dass du 8 h gutgeschrieben bekommst?
Oder kann man da erwarten, dass du 4h in der Dienststelle / HO arbeitest und dann losfährst?
Nicht falsch verstehen:
Ich finde es gut und befürworte AG die eine solche Kulanz an den Tag legen, wie dein alter AG.

Genau. Wer für 8 Stunden bezahlt werden will, muss auch so lange arbeiten oder zumindest auf Reisen sein. So haben es die Tarifvertragsparteien festgelegt und dies widerspricht auch nicht dem gesunden Menschenverstand.