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Eingruppierung/Einstufung neuer AG

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MDAngestellter:
Hallo MoinMoin,

Wenn du Anhang A meinst, bin ich wohl im allgemeinen Teil I ( Sachbearbeitern (m/w/d) für den Bereich
Verbindung Geobasisdaten mit Geofachdaten) anzusiedeln, da die anderen Bereiche, die was mit Vermessung zu tun haben, nur bis 8/9a gehen. Ich komme ja nicht aus dem Vermesserbereich, sondern bin wegen der IT-Affinität eingestellt worden (mache aber Bachelor WInf auch nebenberuflich).

VG Lars

MoinMoin:
Also wenn deine Tätigkeiten im allgemeinen Verwaltungsbereich angesiedelt wäre, dann gäbe es
"Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L ist erst möglich, wenn besondere praktische Erfahrungen
nach Erwerb des Hochschulabschlusses vorliegen. " in der EGO nicht.
Das kenne ich nur in 23. Technische Beschäftigte im Eichdienst .

Also um deine Eingruppierung beurteilen zu können, solltest du wissen wo du nach Meinung von dir und dem AG eingruppiert bist.

Und wenn man der Meinung ist, dass du im allgemeinen Teil I angesiedelt bist, dann gibt es nicht zwingend eine Hochschulausbildung als Voraussetzung (wegen Fallgruppe 2 in der EG 9b)  und du bist in der EG11 eingruppiert.

Etwas verwirrend dein geschilderter Sachverhalt

FearOfTheDuck:
Die Verhandlung über die Stufe ist rum, das hättest du vor Antritt der Stelle machen müssen. Oder planst du eine Veränderung?

Mit welcher EG wurdest du konkret eingestellt?
Du müsstest schauen, ob die EGO für deine Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person vorsieht oder nicht, MoinMoin hat dazu schon etwas gesagt. Wenn nicht und die Rechtsmeinung des AG war bisher falsch (oder deine weicht ab), dann fordere Korrektur und mache deine Ansprüche geltend.

MDAngestellter:
Hallo,

ja ist schwierig das zu formulieren ohne direkt Daten z.B. die Stellenausschreibung als pdf hier zur Verfügung zu stellen oder generell noch "anonym" zu bleiben.
 Wie oben geschrieben, bekam ich erstmal die 9b, welche Stufe kann ich garnicht mal so genau sagen, da im ersten Monat nur ein Abschlag kam und ich dann aber auch die alten Gehaltsmitteilungen einreichte, wie es telefonisch besprochen war. Also es gab die Zusage, die Stufe zu übernehmen sowohl in dem Brief, Zitat oben, als auch telefonisch mit der Absprache, die Gehaltsmitteilung einzureichen. Ich habe vorher nicht aktiv die 5 erwähnt (das war denen wahrscheinlich nicht bewusst), ich müsste mal schauen, was im AV steht, denn der war ja auch schon zwischendurch angefertigt, aber aus der Erinnerung würde ich sagen, war nur die EG gelistet) Nach Einreichung kam eine Sachbearbeiterin zu mir und sagte erst, sie kann garnicht verstehen, wieso ich vorher eine 5 habe und sie kann mir aufgrund der Höhergruppierungsmatrix nur die 4 gäben, das wäre sonst unfair den anderen Kollegen gegenüber???? Für mich eine nicht glaubwürdige Gesamtaussage, aber ich wollte in der Probezeit natürlich da auch nichts machen. Naja und in der ersten Gehaltsmitteilung mit Rückrechnung iVormonat stand dann schon die Stufe 4 drin.

Ich hatte zwischenzeitlich schonmal gefragt, welcher Fallgruppe in 9b ich zugeordnet wurde, aber da kam auch keine Antwort von der Personalabteilung (zwei Monate her).

Für mich wäre jetzt noch die Frage, ich bin hörbehindert und die teilweisen doppelten Verneinungen und Fachbegriffe sind zu schwierig, es fehlt die bürgernahe oder gar leichte Sprache, was ist Wirkung, was ist Ursache
Insbesondere auch mit dieser Thematik des "sonstigen Beschäftigten".
Was muss vorliegen, damit der AG eine Entgeltgruppe runter gehen darf (oder was muss ich oder die Stelle haben, damit er das nicht darf).
Ursache -  Wirkung DIe Stelle wurde sicherlich mal bewertet und bekam eine 11. Die sich ja entwickelt hat aus der 10, welche aus der 9b FG1 kam und diese hatte dann die Aufteilung aus FG2 oder FG3. Spielt dann die Einschätzung in der 9b überhaupt eine Rolle? So wie ich es verstehe, müssen doch beide Kriteiren erfüllt sein (xor-Kriterium), um überhaupt hoch zu kommen.
Oder ist es andersrum, die EG11 ist durch die Aufgabenstellung gesetzt, und je nachdem wo der Berwerber herkommt, sortiert man ihn gedanklich in den Baum mit Fallgruppe 2 oder Fallgruppe 3 ein.
Oder gibt es konkret Aufgaben, die nur von Absolventen ausgeführt werden können, und so eben eine EG11 entsteht, die nur Absolventen zulässt?

Auch für mich sehr verwirrend, und ich würde gerne PM schreiben, um sozusagen nicht anonym alle Details zur Verfügung stellen zu können.

Danke Lars

MoinMoin:
Also zunächst solltest du (oder vorab der AG  ;D)  ermitteln wo die auszuübenden Tätigkeiten nach Meinung des AGs eingruppiert ist (oben stand was von EG11), und du solltest ermitteln wo in der EGO diese nach dieser Meinung angesiedelt ist.

Wenn man davon ausgeht, dass man diese auch übertragen bekommt (tariflich spricht nichts dagegen sie einem Analphabeten ohne Schulbildung zu übertragen), dann geht es weiter.

Denn erst dann kann man ermitteln, ob wegen fehlender Voraussetzungen in der Person es zu einer Herabgruppierung kommen kann.
Wenn es also EG11 ist, was dir übertragen wurde, dann sehe ich nur in wenigen Konstellation es als tariflich korrekt an, das du weniger als EG11 bist.
Und in keiner das du 9b bist.

Oder ist es andersrum, die EG11 ist durch die Aufgabenstellung gesetzt, und je nachdem wo der Bewerber herkommt, sortiert man ihn gedanklich in den Baum mit Fallgruppe 2 oder Fallgruppe 3 ein.
Da hat man gedanklich nichts einzusortieren, auch wenn viele Personaler und Entscheider es illegalerweise machen!
Also: Die EG11 wird durch die Tätigkeiten gesetzt. Das einzige wie ein AG dich niedriger eingruppieren kann, ist durch andere Aufgaben die er dir gibt.

zur Stufe:

Wenn du aus der 8s5 gekommen bist und in der 9b landest, dann sehe ich die Stufe 4 auf Basis von 16.2a durchaus als großzügige Interpretation seitens des AGs an.

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