Soweit ich weiß ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag. Du kriegst also wenn du auf 50 % wechselst nicht doppelt so viele Tage, genausowenig wie du die Hälfte der Tage mitnimmst, wenn du von 50 % auf Vollzeit wechselst.
Natürlich ist aber das Monatsgehalt was anderes, sobald der Vertrag geändert wird. Also wenn der AG mitspielt wäre es vermutlich cleverer, nach der Elternzeit erst nochmal Urlaub (alle oder einen Teil der Tage) zu nehmen und danach erst den Vertrag auf Teilzeit zu ändern.