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Zu wann Änderungsvertrag nach Elternzeit

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Iamlost:
Eine Frage ich habe noch einiges an Urlaub abzubauen nach der Elternzeit und Frage mich zu wann der Vertrag geändert wird danach gehe ich von Vollzeit auf Teilzeit und mein Urlaub kommt ja noch aus der Vollzeit

Kann der Änderungsvertrag dann auch erst nach dem Urlaubabbau gemacht werden
Sonst wäre mein Urlaub ja unterbezahlt da er ja von der Vollzeit Zeit kommt

Gewerbler:
Soweit ich weiß ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag. Du kriegst also wenn du auf 50 % wechselst nicht doppelt so viele Tage, genausowenig wie du die Hälfte der Tage mitnimmst, wenn du von 50 % auf Vollzeit wechselst.

Natürlich ist aber das Monatsgehalt was anderes, sobald der Vertrag geändert wird. Also wenn der AG mitspielt wäre es vermutlich cleverer, nach der Elternzeit erst nochmal Urlaub (alle oder einen Teil der Tage) zu nehmen und danach erst den Vertrag auf Teilzeit zu ändern.

MoinMoin:

--- Zitat von: Gewerbler am 31.01.2024 14:17 ---Soweit ich weiß ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag. Du kriegst also wenn du auf 50 % wechselst nicht doppelt so viele Tage, genausowenig wie du die Hälfte der Tage mitnimmst, wenn du von 50 % auf Vollzeit wechselst.

--- End quote ---
Das würde ich so nicht stehen lassen, mWn muss inzwischen die Wertigkeit des erworben Urlaubs erhalten bleiben, so dass man ein in VZ erworbener Urlaubstag auch mit VZ Entgelt bezahlt bekommen muss, wenn er nicht in VZ genommen werden konnte.
Auch wenn er während der TZ genommen wird.

Iamlost:
Ja deswegen frage ich mich das ich weis das mein AG wirklich jeden penny einsparen will... Und ansonsten wäre mein vollzeit Urlaub ja unterbezahlt da ich ihn zur der Vollzeit Zeit nicht nehmen konnte ( wg bv und weil es aufgrund von arbeit auch nicht möglich war)


Der Urlaub an sich wird gewährt das ist schon durch mir geht es rein um vergütung

Das hatte ich im Netz bei einem Anwalt gefunden :

Die Frage ist daher, wie das Urlaubsentgelt zu berechnen ist, wenn der Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit arbeitet und den aus der Vollzeittätigkeit generierten Urlaub in Anspruch nimmt. D. h.: Er bekommt dann Urlaubsentgelt auf der Basis der damaligen Vollzeittätigkeit oder auf der Basis der aktuellen Teilzeittätigkeit. Auch hier gilt, dass dieser Alturlaub auf der Basis des Lohnes während der Vollzeittätigkeit zu vergüten ist. Salopp ausgedrückt: Arbeitet man nach der Elternzeit in Teilzeit und nimmt man Alturlaub aus den Jahren vor der Elternzeit in Anspruch, so bestimmt sich das Urlaubsentgelt/die Lohnfortzahlung während dieses Urlaubs der Höhe nach dem Vollzeitgehalt

McOldie:

--- Zitat von: Gewerbler am 31.01.2024 14:17 ---Soweit ich weiß ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag. Du kriegst also wenn du auf 50 % wechselst nicht doppelt so viele Tage, genausowenig wie du die Hälfte der Tage mitnimmst, wenn du von 50 % auf Vollzeit wechselst.

Natürlich ist aber das Monatsgehalt was anderes, sobald der Vertrag geändert wird. Also wenn der AG mitspielt wäre es vermutlich cleverer, nach der Elternzeit erst nochmal Urlaub (alle oder einen Teil der Tage) zu nehmen und danach erst den Vertrag auf Teilzeit zu ändern.

--- End quote ---

Das ist nicht ganz korrekt (wie von MoinMoin geschrieben):
Der Arbeitnehmer hat als Entgeltfortzahlung für einen Urlaubstag das zu erhalten, was er bekommen würde, wenn er den Urlaub mit der Arbeitszeit einbringen würde, mit der er ihn erworben hat (Rechtsprechung des EuGH).
Von den Personalern nicht geliegt, da die Berechnung etwas umständlich.Dies bedeutet, das du auch bei eines Urlaubes während der Teilzeit eine Entgeltfortzahlung für Vollzeit erhaltn würdest. Ich empfehle mit der Personalabteilung zu sprechen.

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