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Zu wann Änderungsvertrag nach Elternzeit

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Gewerbler:
Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil - danke für eure Klarstellung!  :)

Heißt aber doch im Umkehrschluss dann auch, dass wenn ich die Stundenzahl erhöhe, ich dann für (Rest)Urlaubstage eine anteilige Gehaltskürzung bekomme?
Vielleicht ist ja mitunter aber auch Kulanz des AG dabei.

MoinMoin:

--- Zitat von: Gewerbler am 31.01.2024 15:31 ---Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil - danke für eure Klarstellung!  :)

Heißt aber doch im Umkehrschluss dann auch, dass wenn ich die Stundenzahl erhöhe, ich dann für (Rest)Urlaubstage eine anteilige Gehaltskürzung bekomme?
Vielleicht ist ja mitunter aber auch Kulanz des AG dabei.

--- End quote ---
THeoretisch ja, aber ich glaube dazu gibt es noch keine Rechtsprechung.

IsabelW:
Bei mir stellt sich dieselbe Frage.

Spricht irgendwas dagegen die Teilzeit erst mit Beginn zu 1 Monat nach der Rückkehr aus Elternzeit zu beantragen? Also nach Ende Elternzeit z.B. 1 Monat Vollzeit Urlaub abbauen und dann Teilzeit arbeiten? Würde ggf. Diskussionen und Rechnerei sparen. Oder übersehe ich da irgendwelche Nachteile? (außer, dass man die Teilzeit dann noch in Elternzeit mit 3 Monaten Vorlauf beantragten müsste? § 8 TzBfG)

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