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Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ

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ichweißkein:
Hallo,

Wenn ich für Mai und August Elternzeit nehmen würde von 04. bis 03. des Folgemonats, wie wirkt sich das auf die Erfahrungsstufe aus? Da ja kein voller Kalendermonat EZ genommen wird, dürfte es keinerleit Auswikrungen auf die Stufenlaufzeit o.ä. haben oder?

Vielen Dank im Voraus.

Schokokeks:
Doch

ElBarto:
Hat es leider schon.
Die 2 Monate kommen oben drauf.

VFA West:
Elternzeiten zählen grds. nicht mit, egal wie kurz oder lang sie sind.

Seit wann läuft denn die Stufenlaufzeit? Bzw. wann erreichst du voraussichtlich die nächste Stufe? Du könntest den "Schaden" ggf. etwas minimieren, indem du nicht volle zwei Monate, sondern etwas kürzer EZ machst. In dem Fall würde der Stufenaufstieg z.B. zum 29. eines Monats erfolgen und dann wirst du nämlich so gestellt, als hättest du den Stufenaufstieg bereits zum 01. des Monats. Verstehst du?

PiA:
Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)

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