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Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ

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VFA West:

--- Zitat von: PiA am 31.01.2024 19:41 ---Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)

--- End quote ---
Sehr gut ! 8)

ichweißkein:
Ich würde in 2 Jahren im Juli eine ES aufsteigen und im August eine EG aufsteigen. Das heißt doch dann, dass ich maximal ein Monat EZ nehmen kann, sodass Stufen-und EG-Höhergruppierungauf denselben Monat fallen oder? Nehme ich 2 Monate würde die EG-Höhergruppierung erst stattfinden und die ES würde 'resettet' werden. Ist das korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe.

ich1974:
Mit der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit immer bei Null bzw. wird wieder zurückgesetzt. Durch die HG beginnt die Stufenlaufzeit wieder am 1. des Monats der HG.

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