Autor Thema: Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis  (Read 6216 times)

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Moin Forum,

seit Jahren stiller Mitleser hier, habe aber zu meiner Fragestellung trotz intensiver Suche nichts passendes gefunden.

Bin Beamter mD Endamt bei einer obersten Bundesbehörde. Meine Regelaltersgrenze ist 67, noch neun Jahre bis dahin. Bis 2008 in der Wirtschaft, dann fünf Jahre in derselben Behörde tarifbeschäftigt, durchgehend in E9 Endstufe. Parallel dazu habe ich 35 Jahre Beitragszeit bei der DRV Bund zurückgelegt. Die Regelungen zum Zusammentreffen von Rente und Versorgung sind mir geläufig, um die geht es aber primär nicht. Ich habe durch die zurückgelegten Beitragszeiten Anspruch auf die Rente für langjährig Versicherte, die ich unter Inkaufnahme des Maximalabschlags bereits ab 63 in Anspruch nehmen könnte. Leider finde ich in den einschlägigen Vorschriften nichts zum Bezug einer gesetzlichen Altersrente bei gleichzeitig fortbestehendem aktiven Dienstverhältnis mit Besoldungsbezug. Klar bin ich ab 63 antragsberechtigt, in den Ruhestand zu treten, aber das ist derzeit noch kein Thema..... Hat jemand ein Idee, was hier geht oder nicht geht?

ElaO

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #1 am: 31.01.2024 21:06 »
Hab ich Dich richtig verstanden , Du möchtest mit 63 gesetzliche Altersrente beziehen - und aber trotzdem bis 67 weiter Dienst machen und zeitgleich deine Dienstbezüge bekommen. Also Rente plus Bezüge........?

PhiSchu1088

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #2 am: 01.02.2024 07:12 »
Hab ich Dich richtig verstanden , Du möchtest mit 63 gesetzliche Altersrente beziehen - und aber trotzdem bis 67 weiter Dienst machen und zeitgleich deine Dienstbezüge bekommen. Also Rente plus Bezüge........?

Ja ich denke, da hast du den Themersteller richtig verstanden.

Zumindest von ehem. Beamteten Kollegen weiß ich, dass es möglich ist.
Ich hatte auch ehem. Kollegen die haben während Ihrer aktiven Dienstzeit bereits Rente der DRV erhalten, auch weil sie freiwilliger verlängert haben. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass die Bezüge dann um den Betrag der Rente gemindert wurden. Quasi ähnlich wie wenn Rente und Pension aufeinander treffen.

andreb

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #3 am: 01.02.2024 08:20 »
Für die gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer / Tarifbeschäftigten ist dies, aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen, äusserst attraktiv geworden.

Diese beziehen neben ihrem Tabellenentgelt i.d.R. eine ungekürzte Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Außerdem noch die Zusatzversorgung (VBL).

Bei Beamten im aktiven Dienstverhältnis müsste es demnach eine gesetzliche Regelung für eine Höchstgrenzenberechnung geben, damit gekürzt werden kann.

Alexander79

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #4 am: 01.02.2024 08:39 »
Sollte schon gehen ...
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden abgeschafft.

Aber es kann durchaus passieren ... das seine Pension anschließend gekürzt wird.

Denn zum Schluss wird Pension und Rente wieder addiert. Es gibt wieder einen Mindest und Höchstsatz für die Pension und wenn er "selbstverschuldet Verluste" erleidet gleicht das wiederrum die Pension nicht aus.

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #5 am: 05.02.2024 12:55 »
Ich habe jetzt auch mal meine zuständige Besoldungsstelle mit der Frage befasst, man hat sich Bedenkzeit erbeten.

Rentenonkel

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #6 am: 05.02.2024 16:18 »

Denn zum Schluss wird Pension und Rente wieder addiert. Es gibt wieder einen Mindest und Höchstsatz für die Pension und wenn er "selbstverschuldet Verluste" erleidet gleicht das wiederrum die Pension nicht aus.

Von einer Rentenanrechnung nach § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) sind Beamtinnen und Beamte in der Regel dann betroffen, wenn sie neben ihren Versorgungsansprüchen noch Rentenansprüche aus einer dem Beamtenverhältnis vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haben. Beamtinnen und Beamte mit einer derartigen "Mischkarriere" sollen nur eine Gesamtversorgung erhalten, wie sie einem vergleichbaren so genannten "Nur-Beamten", also einem Beamten, der sein ganzes Arbeitsleben im Beamtenverhältnis verbracht hat, zusteht. Übersteigen Rente und Versorgungsbezüge zusammen eine im Einzelfall zu ermittelnde Höchstgrenze, so bleibt zwar die Rente ungekürzt, weil sie zum Teil auf eigenen Beiträgen beruht und damit als Eigentumsrecht durch die Verfassung geschützt ist. Die Versorgungsbezüge werden jedoch gekürzt, wenn durch anderweitige Bezüge aus öffentlichen Kassen (hier: der Rentenversicherung) in der Summe eine amtsangemessene Versorgung gewährleistet ist.

Eine Anrechnung erfolgt somit lediglich auf die Versorgung und auch nur maximal in der Höhe, in der die gesetzliche Rente tatsächlich gezahlt wird. Sollte diese aufgrund einer vorgezogenen Altersrente gemindert sein, wird lediglich die geminderte Rente angerechnet und nicht eine fiktiv ungeminderte.

Daher gehe ich davon aus, dass als aktiver Beamter sowohl die geminderte gesetzliche Rente als auch die Beamtenbezüge nebeneinander ungemindert gezahlt werden können. Die gesetzliche Rente muss dann allerdings nachversteuert werden.

Alexander79

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #7 am: 06.02.2024 07:33 »
Eine Anrechnung erfolgt somit lediglich auf die Versorgung und auch nur maximal in der Höhe, in der die gesetzliche Rente tatsächlich gezahlt wird. Sollte diese aufgrund einer vorgezogenen Altersrente gemindert sein, wird lediglich die geminderte Rente angerechnet und nicht eine fiktiv ungeminderte.

Daher gehe ich davon aus, dass als aktiver Beamter sowohl die geminderte gesetzliche Rente als auch die Beamtenbezüge nebeneinander ungemindert gezahlt werden können. Die gesetzliche Rente muss dann allerdings nachversteuert werden.
Das was du oben schreibst ist mir auch klar und völlig bekannt.

Im BeamtVG §55 steht, es gibt eine Maximalversorgung.
Ein Nichtbeantragen oder ein Verzicht ändert nichts an den Abschlägen der Pension. Die Pension wird trotzdem nur in der Höhe ausgezahlt, die auch zustande gekommen wäre, wenn er die Rente regulär beziehen würde.

Für mich ist das vorzeitige Beantragen der Rente ein gewisse Art des Verzichts.

Rentenonkel

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #8 am: 06.02.2024 09:30 »

Für mich ist das vorzeitige Beantragen der Rente ein gewisse Art des Verzichts.

Der Verzicht auf die Rente bezieht sich nur auf die Einzelansprüche, das heißt den Anspruch auf Auszahlung der laufend wiederkehrenden monatlichen Rentenzahlung. Ein Verzicht kann sich sowohl auf fällige als auch auf zukünftige Leistungsansprüche beziehen. Für die in der Vergangenheit liegenden Einzelansprüche ist ein Verzicht jedoch nur möglich, wenn diese noch nicht erfüllt waren und deshalb im Zeitpunkt des Verzichts noch als fällige Ansprüche bestanden (zum Beispiel bei noch nicht abgerechneten Rentennachzahlungsbeträgen). Für die Vergangenheit kann man aber zum Zeitpunkt des Pensionseintrittes nicht mehr disponieren und die dauerhafte Minderung ist ja eben die Folge der vorzeitigen Inanspruchnahme. Der § 55 BeamtVG kann ja auch erst frühestens ab Pensionseintritt gezogen werden und nicht schon früher. Da ja auch der Versorgungsfall nach § 55 BeamtVG nie eintreten kann, kann man somit auch nicht erwarten, dass man auf die Rente bis zum Versorgungsfall verzichtet, damit dann der Dienstherr mehr anrechnen kann. Das widerstrebt auch dem Eigentumsrecht des Art. 14 GG, unter das auch Rentenansprüche fallen.

Da der Dienstherr jemanden nach § 55 BeamtVG sogar dazu auffordern kann, eine Rente mit Minderung (zum Beispiel Witwen oder Waisen) zu beantragen, wäre es ja zusätzlich widersinnig, wenn tatsächliche Rentenminderungen gleichzeitig wieder als Verzicht ausgelegt würden und insoweit angerechnet würden.

Eine Rentenminderung ist somit kein Verzicht im Sinne des Gesetzes und die gesetzliche Rente fällt damit nur insoweit unter die Vorschrift des § 55 BeamtVG, wie auch tatsächlich Gelder fließen.

MoinMoin

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #9 am: 06.02.2024 09:49 »

Für mich ist das vorzeitige Beantragen der Rente ein gewisse Art des Verzichts.
Nein, da man monatlich weniger, dafür statistisch gesehen halt länger Geld bekommt und in der Summe gleich viel gezahlt wird.
Denn die Höhe vom Abschlag vs. x Jahre früher Geld bekommen deckt sich more or less mit der Lebenserwartung.

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #10 am: 06.02.2024 12:26 »
Ich habe heute eine, nennen es wir mal "Auskunft" meiner Besoldungsstelle erhalten. Zitat: Da ich Beamter sei, würde ich nicht die Voraussetzungen für einen Rentenbezug aus der gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte erfüllen, desweiteren könnte ich erst Rentenansprüche geltend machen, wenn ich in die Versorgung eintrete.
Ich möge mich für weitere Fragen an die Rentenversicherung wenden.
In meiner Antwort habe ich noch eimmal klargestellt, das ich weiterhin im Rahmen geringfügiger Beschäftigung Beiträge in die gesetzliche RV leiste(die würden sogar anfallen, wenn ich auf die Versicherungspflichet verzichtet hätte, nur in geringerem Maße). Analog dazu habe ich auf die von euch ja auch schon erwähnten derzeitigen Hinzuverdienstmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte hingewiesen, aktuell machen das Kollegen von mir so.
Versorgungsrecht kann meiner Meinung nach nicht zutreffen, da es sich ja wie auch Vorredner bemerkenten um ein aktives Dienstverhältnis handelt. Ich habe mal freundlich um Nennung der Grundlagen, auf denen diese Auskunft fußt gebeten. Schaun mer mal...


Rentenonkel

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #11 am: 06.02.2024 14:27 »
Es soll ja seitens des Dienstherrn nicht geklärt werden, ob ein Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist (das ist ja geklärt) oder ob das aktive Beamtenverhältnis dem Rentenanspruch entgegen steht (auch dass ist nicht der Fall), sondern ob eine etwaige Rentenzahlung Auswirkungen auf die Alimentation haben.

Wenn dazu keine Aussage getroffen wurde, würde ich das als "Nein" verstehen.  ;D

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #12 am: 07.02.2024 08:24 »
Meine weitere Nachfrage bei der Besoldungsstelle, auch zu einer Rechtsgrundlage für die Auskunft wurde umgehend abgeblockt, ich möge mich zur Klärung versorgungsrechtlicher Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Zusammentreffens von Rente und Versorgung an die GZD wenden. Thema verfehlt, setzen, 6. Trotz meines ohnehin schon niedrigen Erwartungshorizonts schafft es das BVA noch darunter zu bleiben. Die parallel bemühten diversen Hotlines der DRV Bund haben sich redlich bemüht und man meint, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind einem Rentenbezug parallel zu anderen Einkünften nichts im Wege steht. Ich soll aber in vier Wochen nochmal dazu angerufen werden. Es bleibt spannend.

Rentenonkel

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #13 am: 07.02.2024 08:48 »
Die Frage, die die Deutsche Rentenversicherung beantworten kann, ist lediglich, ob die Bezüge aus dem Beamtenverhältnis auf die Rente angerechnet werden.

Diese Frage ist mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen eindeutig und einfach zu beantworten: Nein.

Für die Frage, ob die Rente auf andere Einkünfte angerechnet wird, ist die Rentenversicherung nicht zuständig. 

Soweit es die Frage betrifft, ob die Rente auf die Besoldung anzurechnen ist, gibt es da wohl eine aktuelle Gesetzeslücke. Zunächst gibt es nur wenige Beamte, die auf die 35 Jahre kommen und somit theoretisch überhaupt in der Lage sind, eine vorzeitige Altersrente der DRV zu beziehen. Zum anderen war es bis zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen auch nicht möglich, eine Rente neben einem aktiven Beamtenverhältnis zu beziehen.

Daher bestand bisher auch kein Regelungsbedarf.

Ich bleibe daher dabei: Das BVA hat den Sinn der Nachfrage gar nicht verstanden und findet daher auch keine gesetzliche Regelung, die eine Antwort auf Deine Frage liefert.

Ich würde denen eine ganz andere Frage stellen:

"Muss ich Ihnen den Bezug einer gesetzlichen Altersrente während meines aktiven Dienstes mitteilen? Wenn ja, warum und aufgrund welcher Rechtslage?"

Wenn diese Frage mit "nein" beantwortet wird, hat man indirekt seine Antwort erhalten  ;)

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Antw:Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis
« Antwort #14 am: 07.02.2024 12:23 »
Die GZD hat erwartungsgemäß ans BVA verwiesen, weil aktives Dienstverhältnis und kein Versorgungsfall. Auch hier hatte ich den Eindruck, das ich da eine ziemlich exotische Fragestellung aufgeworfen habe. Ich habe dann mal die Fragestellung von Rentenonkel ans BVA gespiegelt, innerhalb weniger Minuten kam die Zusage, das man dies grundsätzlich klären möchte und um Geduld bitten würde.