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Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis

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Moin Forum,

seit Jahren stiller Mitleser hier, habe aber zu meiner Fragestellung trotz intensiver Suche nichts passendes gefunden.

Bin Beamter mD Endamt bei einer obersten Bundesbehörde. Meine Regelaltersgrenze ist 67, noch neun Jahre bis dahin. Bis 2008 in der Wirtschaft, dann fünf Jahre in derselben Behörde tarifbeschäftigt, durchgehend in E9 Endstufe. Parallel dazu habe ich 35 Jahre Beitragszeit bei der DRV Bund zurückgelegt. Die Regelungen zum Zusammentreffen von Rente und Versorgung sind mir geläufig, um die geht es aber primär nicht. Ich habe durch die zurückgelegten Beitragszeiten Anspruch auf die Rente für langjährig Versicherte, die ich unter Inkaufnahme des Maximalabschlags bereits ab 63 in Anspruch nehmen könnte. Leider finde ich in den einschlägigen Vorschriften nichts zum Bezug einer gesetzlichen Altersrente bei gleichzeitig fortbestehendem aktiven Dienstverhältnis mit Besoldungsbezug. Klar bin ich ab 63 antragsberechtigt, in den Ruhestand zu treten, aber das ist derzeit noch kein Thema..... Hat jemand ein Idee, was hier geht oder nicht geht?

ElaO:
Hab ich Dich richtig verstanden , Du möchtest mit 63 gesetzliche Altersrente beziehen - und aber trotzdem bis 67 weiter Dienst machen und zeitgleich deine Dienstbezüge bekommen. Also Rente plus Bezüge........?

PhiSchu1088:

--- Zitat von: ElaO am 31.01.2024 21:06 ---Hab ich Dich richtig verstanden , Du möchtest mit 63 gesetzliche Altersrente beziehen - und aber trotzdem bis 67 weiter Dienst machen und zeitgleich deine Dienstbezüge bekommen. Also Rente plus Bezüge........?

--- End quote ---

Ja ich denke, da hast du den Themersteller richtig verstanden.

Zumindest von ehem. Beamteten Kollegen weiß ich, dass es möglich ist.
Ich hatte auch ehem. Kollegen die haben während Ihrer aktiven Dienstzeit bereits Rente der DRV erhalten, auch weil sie freiwilliger verlängert haben. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass die Bezüge dann um den Betrag der Rente gemindert wurden. Quasi ähnlich wie wenn Rente und Pension aufeinander treffen.

andreb:
Für die gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer / Tarifbeschäftigten ist dies, aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen, äusserst attraktiv geworden.

Diese beziehen neben ihrem Tabellenentgelt i.d.R. eine ungekürzte Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Außerdem noch die Zusatzversorgung (VBL).

Bei Beamten im aktiven Dienstverhältnis müsste es demnach eine gesetzliche Regelung für eine Höchstgrenzenberechnung geben, damit gekürzt werden kann.

Alexander79:
Sollte schon gehen ...
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden abgeschafft.

Aber es kann durchaus passieren ... das seine Pension anschließend gekürzt wird.

Denn zum Schluss wird Pension und Rente wieder addiert. Es gibt wieder einen Mindest und Höchstsatz für die Pension und wenn er "selbstverschuldet Verluste" erleidet gleicht das wiederrum die Pension nicht aus.

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