Die Frage, die die Deutsche Rentenversicherung beantworten kann, ist lediglich, ob die Bezüge aus dem Beamtenverhältnis auf die Rente angerechnet werden.
Diese Frage ist mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen eindeutig und einfach zu beantworten: Nein.
Für die Frage, ob die Rente auf andere Einkünfte angerechnet wird, ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
Soweit es die Frage betrifft, ob die Rente auf die Besoldung anzurechnen ist, gibt es da wohl eine aktuelle Gesetzeslücke. Zunächst gibt es nur wenige Beamte, die auf die 35 Jahre kommen und somit theoretisch überhaupt in der Lage sind, eine vorzeitige Altersrente der DRV zu beziehen. Zum anderen war es bis zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen auch nicht möglich, eine Rente neben einem aktiven Beamtenverhältnis zu beziehen.
Daher bestand bisher auch kein Regelungsbedarf.
Ich bleibe daher dabei: Das BVA hat den Sinn der Nachfrage gar nicht verstanden und findet daher auch keine gesetzliche Regelung, die eine Antwort auf Deine Frage liefert.
Ich würde denen eine ganz andere Frage stellen:
"Muss ich Ihnen den Bezug einer gesetzlichen Altersrente während meines aktiven Dienstes mitteilen? Wenn ja, warum und aufgrund welcher Rechtslage?"
Wenn diese Frage mit "nein" beantwortet wird, hat man indirekt seine Antwort erhalten