Hallo,
ich wollte mal wissen, wie es ist, wenn ein Arbeitgeber niedriger bewertete Tätigkeiten einseitig überträgt. Ich lese hier nur von höherwertigeren Tätigkeiten und Höhergruppierung und würde gerne wissen, ob dies auch umgekehrt so ist.
In diesem Fall liegt eine Tätigkeitsbeschreibung vor. Der größte Anteil der Tätigkeiten, die die Eingruppierung ausmachen (müsste aufgrund des Zeitanteils von 60% so sein), können aber gar nicht wahrgenommen werden, da der AG überwiegend andere Tätigkeiten dem AN zuschiebt. Diese Tätigkeiten "hängen über" von einer anderen Stelle, die aber nur zu einer Wochenarbeitszeit von 50% existiert, aber eigentlich Bedarf an 100% hätte. So bleibt viel übrig, das dann jemand anderem zugeschoben wird. Der Unterschied zwischen beiden Stellen beträgt 3 Eingruppierungen EG9 und EG6.
Riskiert der AN seine Eingruppierung? Danke.