Also mEn hat man idR kein Recht darauf arbeiten abzugeben oder sich Arbeit dazu zu holen.
Man macht seine Arbeit so wie man sie schafft.
Schafft man sie nicht in der vom AG geplanten Zeit, dann informiert man den AG (Überlastungsanzeige)
Ob es daran liegt, dass man zu viele Arbeit bekommt, zu langsam ist für die Arbeit die man bekommt (weil andere sie in der Zeit schaffen) oder weil man weniger Zeit zu arbeiten hat (weil man in TZ ist) ist alles egal.
Wenn man in der Situation ist, dass man Fristen o.ä. nicht einhalten kann, dann informiert man seine Führungskraft (also den AG) rechtzeitig und lässt den Ag entscheiden wie er damit umgeht (priorisieren, andere AN drauf ansetzen, ....)
Ich weiß klingt in der Theorie einfach und ist teilweise schwierig umzusetzen.
In der Pflege mehr als in der Verwaltung.
Dort wo man über Menschen (und deren leben) entscheidet (Kinderschutz, "Sozialhilfe", ...) auch mehr, als dort wo einfach ein Bauantrag liegen bleibt.
Aber es ist wie es ist: Das Arbeitspensum bestimmt zwar der AG, aber der AN muss halt nur seine Stunden ab arbeiten und zwar so wie er es halt schafft.
Der AG kann Überstunden anordnen, wenn Spitzen abgefangen werden müssen und TZ Kräfte können dem Zustimmen, müssen sie aber nicht, außer wenn sie es im AV drin stehen haben.
Ag Probleme zu den eigenen zu machen ist halt auf Dauer ungesund.