Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungen mit Teilzeit
Leipziger124456:
Danke für eure Meinungen. Eine Überlastungsanzeige habe ich schon gestellt, jedoch ist da nichts passiert. Der Sinn solcher Meldungen sei wohl auch vorrangig, so sagte man es mir, dass man dadurch etwas von der Haftung freigestellt ist, wenn doch mal Fehler durch das Arbeitspensum passieren, Fristen verpasst werden oder Sachen liegen bleiben.
Prinzipiell bin ich auch der Meinung, dass man eigentlich ein Recht haben sollte Aufgaben abzugeben wenn man dann automatisch weniger Gehalt bekommt.
MoinMoin:
Also mEn hat man idR kein Recht darauf arbeiten abzugeben oder sich Arbeit dazu zu holen.
Man macht seine Arbeit so wie man sie schafft.
Schafft man sie nicht in der vom AG geplanten Zeit, dann informiert man den AG (Überlastungsanzeige)
Ob es daran liegt, dass man zu viele Arbeit bekommt, zu langsam ist für die Arbeit die man bekommt (weil andere sie in der Zeit schaffen) oder weil man weniger Zeit zu arbeiten hat (weil man in TZ ist) ist alles egal.
Wenn man in der Situation ist, dass man Fristen o.ä. nicht einhalten kann, dann informiert man seine Führungskraft (also den AG) rechtzeitig und lässt den Ag entscheiden wie er damit umgeht (priorisieren, andere AN drauf ansetzen, ....)
Ich weiß klingt in der Theorie einfach und ist teilweise schwierig umzusetzen.
In der Pflege mehr als in der Verwaltung.
Dort wo man über Menschen (und deren leben) entscheidet (Kinderschutz, "Sozialhilfe", ...) auch mehr, als dort wo einfach ein Bauantrag liegen bleibt.
Aber es ist wie es ist: Das Arbeitspensum bestimmt zwar der AG, aber der AN muss halt nur seine Stunden ab arbeiten und zwar so wie er es halt schafft.
Der AG kann Überstunden anordnen, wenn Spitzen abgefangen werden müssen und TZ Kräfte können dem Zustimmen, müssen sie aber nicht, außer wenn sie es im AV drin stehen haben.
Ag Probleme zu den eigenen zu machen ist halt auf Dauer ungesund.
2strong:
--- Zitat von: Schokobon am 31.01.2024 23:44 ---Es wird wohl kaum neues Personal für die verlorenen 0,1 VZÄ eingestellt werden.
Natürlich verdichtet sich die Arbeit dann.
--- End quote ---
Sehe ich auch so. Vollzeitnahe Teilzeit geht praktisch meist zulasten des Arbeitnehmers. In spürbarem Unfang Aufgaben abgenommen wirst Du nur bei deutlicherer Reduzierung der Arbeitszeit erhalten.
MoinMoin:
--- Zitat von: 2strong am 03.02.2024 01:13 ---
--- Zitat von: Schokobon am 31.01.2024 23:44 ---Es wird wohl kaum neues Personal für die verlorenen 0,1 VZÄ eingestellt werden.
Natürlich verdichtet sich die Arbeit dann.
--- End quote ---
Sehe ich auch so. Vollzeitnahe Teilzeit geht praktisch meist zulasten des Arbeitnehmers. In spürbarem Unfang Aufgaben abgenommen wirst Du nur bei deutlicherer Reduzierung der Arbeitszeit erhalten.
--- End quote ---
Aber nur, wenn der AN es als seine Aufgabe ansieht, weiterhin alles zu schaffen, was ihm aufgetragen wird.
Oder hat jemand schon mal davon gehört, dass ein AN abgemahnt wurde, weil er in TZ nicht das gleiche Wochenpensum geschafft hat wie vorher als er VZ war?
FearOfTheDuck:
Auf was sollte sich der AG dann auch berufen? Dass er jemandem vollzeit-äquivalent Aufgaben abverlangt, obwohl er eine Vereinbarung mit weniger Stunden geschlossen hat und ihm dadurch weniger zahlt?
In der Praxis wird sich bei geringer Reduzierung wenig tun. Wenn aber der AN weiter Arbeit mittlerer Art und Güte erbringt und dadurch in weniger Zeit weniger erledigt, ist es einzig das Problem des AG und für den AN genauso handzuhaben wie bei allen Geschichten, bei denen "mehr als 100%" verlangt wird.
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