Autor Thema: Stellenbeschreibung - welche Tätigkeit gehört zu welcher EG?  (Read 1210 times)

exeBLN

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Guten Morgen die Damen und Herren,

ich lese hier schon seit einigen Monaten begeistert mit und freue mich solch eine Schwarmintelligenz bzw. Wissensdatenbank für den öffentlichen Dienst gefunden zu haben, dessen Community nebst Umfang auch ausgesprochen freundlich und hilfsbereit ist. Nun wende ich mich mit einem eigenen Anliegen an euch und hoffe auf Hilfsbereitschaft und Verständnis, da ich bezogen auf das folgende Thema nur rudimentär gebildet bin.

Kurz zu mir:
Ich bin Diplom-Jurist (Erste juristische Staatsprüfung) und arbeite derzeit in der Kommunalverwaltung. Ob ich auch das Assessorexamen antreten werde habe ich noch nicht abschließend entschieden, auch, da ich mein Studium aufgrund eines sehr ausführlichen und verzweigten Lebenslaufes, erst 2023 abgeschlossen habe und schon ein Alter erreicht habe, in welchem ich ungern zwei bis drei weitere Jahre "verliere". Angemeldet habe ich mich vorsichtshalber dennoch, Wartezeit wird also gesammelt. Abhängig werde ich dies auch davon machen, in wie weit mein derzeitiger Arbeitgeber mir bei einer ggf. anstehenden Höhergruppierung entgegenkommen wird. Langfristig ist es jedoch mein Ziel in den vergleichbaren höheren Dienst tätig zu sein. Derzeit bin ich als SB in EG 10 eingruppiert.

Nun zum Thema:
Wie schon angeteasert – und so oft hier – geht es um die Eingruppierung bezogen auf eine spezifische Tätigkeitsbeschreibung/Stellenbeschreibung. Ich habe mich bereits mit den Rechtsgrundlagen und unbestimmten Rechtsbegriffen des TVöD auseinandergesetzt, werde ohne die Einschätzung eines Personalers bzw. von jemanden der in diesem Gebiet eingehend tätig und geschult ist, nicht auf einen grünen Zweig kommen.


Die Stellenbeschreibung liest sich wie folgt:

  • Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse der Gemeinde als Sonderordnungsbehörde nach § 58 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), insbesondere bei genehmigungsfreien Vorhaben, Vorbereiten und Durchführen von verwaltungsrechtlichen Verfahren auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts mit Sachverhaltsermittlung und -darstellung von der Anhörung bis zum Erlass des erforderlichen Bescheides (z. B. Beseitigungsanordnungen), Begleiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren – Zeitanteil: 40%
  • Klärung von rechtlich komplexen Fragestellungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften und bei deren Anwendung – Zeitanteil: 35%
  • Betreuung und Durchführung von Verfahren zum Erlass von Satzungen gemäß BbgBO und Baugesetzbuch (BauGB), Abstimmung mit Fachbehörden und beauftragten Planungsbüros, Klären rechtlicher Fragen bei beabsichtigten Inhalten von Bauleitplänen und örtlichen Bauvorschriften – Zeitanteil: 20%
  • Erarbeiten von Vorlagen für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse – Zeitanteil: 5%


Ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit zu Ziff. 1. zumindest der EG 9b zugeordnet wird. Die Tätigkeit zu Ziff. 2. soll vermutlich das objektive Merkmal der „besonderen Schwierigkeit und Bedeutung“ darstellen und die EG 10 rechtfertigen und die Tätigkeit zu Ziff. 3. vermutlich das objektive Merkmal der „besonders verantwortungsvollen Tätigkeit“ der EG 9c. Die Tätigkeit zu Ziff. 4. vermutlich auch EG 9c.
(Aber ich habe da echt keine Ahnung, das sind nur Vermutungen)

Was mich diesbezüglich nun interessiert ist, welchen Gruppen die einzelnen Tätigkeiten zuordenbar sind. Wenn die Tätigkeit zu Ziffer 1. zumindest der EG 9b zugehörig ist, dann müssen die anderen ja höheren EG zugeordnet werden können, welchen kann ich jedoch nicht einschätzen. Die Tätigkeit zu Ziff. 2. ist eher dem Consulting und die zu Ziff. 3. eher dem Projektmanagement zuzuordnen, im Wesentlichen ähneln sich diese in der tatsächlichen Ausführung aber sehr stark und basieren beide auf: Literatur- und Rechtsprechungsrecherche, Auswertung widerstreitender Argumentationen, verfassen von rechtlichen Einschätzungen/Rechtsgutachten, aussprechen von Handlungsempfehlungen, Entwerfen von (Refrenten-)Sachbearbeiterentwürfen und der Stellvertretung des Hauptverwaltungsbeamten vor dem Verwaltungs- und Amtsgericht in einschlägigen Verfahren. Diese Tätigkeiten beschränken sich nicht mehr nur auf den Fachdienst dem ich angehöre, sondern ich nehme diese inzw. für den ganzen Fachbereich wahr; in Einzel-/Bedarfsfällen unterstütze ich auch andere Fachbereiche (alles auf offizielle Anordnung hin). Zusammen machen diese laut Tätigkeitsbeschreibung 55 % aus.

Im Endeffekt mache ich also das, was ich im Studium der Rechtswissenschaften tagtäglich gemacht habe zzgl. Organisation. Fraglich ist jedoch, ob für diese Tätigkeiten zwingend ein Jurist erforderlich ist?

Ich möchte nicht vermessen klingen (da kein Assessorexamen), aber ich denke schon, dass diese Tätigkeiten auch tatsächlich meiner wissenschaftlichen Hochschulbildung entsprechen und mithin sowohl das objektive als auch das subjektive Merkmal für die Eingruppierung in der EG 13 vorliegen. Die zusammengenommenen 55 % Zeitanteil allein würden dies ggf. schon rechtfertigen, in der Realität machen diese jedoch deutlich mehr aus. Eine validierbare Zahl kann ich nicht darlegen, da mein Tätigkeitstagebuch noch frisch ist. Zumindest kann ich aber sagen, dass die einzige Tätigkeit zu Ziff. 1., welche ich in den letzten zwei Monaten (von vier die ich hier arbeite) wahrgenommen habe, zwei Prozesstermine waren. Tätigkeiten zu Ziff. 4. habe ich tatsächlich noch nie ausgeübt, da die einzelnen Projekte noch nicht vorlegungsreif sind.

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung von euch freuen. Wenn ich auf dem Holzweg sein sollte, dann sagt das gerne. Ich bin noch frisch im öD und habe mich mit dem TVöD nun nur wegen o. a. Thema auseinandergesetzt. Ich danke für jedweden Input.

Liebe Grüße
« Last Edit: 01.02.2024 10:29 von exeBLN »
Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man’s einmal getrunken, kann man’s nicht mehr lassen.

MoinMoin

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"Die Tätigkeit zu Ziff. 4. vermutlich auch EG 9c. "

Kann auch EG5 (also ein paar Word Dateien und Excel Tabellen zusammenfassen und ausdrucken  ;D ) sein, kommt auf die Höhe der inhaltlichen Tätigkeit an